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Gädtke/Czepuck/Johlen/Plietz/Wenzel: BauO NRW Kommentar

Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen: VOB-Kommentar

 

12. Auflage 2011

Seit Erscheinen der Vorauflage hat sich das Baurecht erneut stark gewandelt. Die Bestrebungen des Bundes und des Landes NRW zur Deregulierung hatten großen Einfluss auf die Rechtsentwicklung.

Auch die Rechtssetzung durch die Europäische Union gewinnt immer mehr an Bedeutung für die tägliche Praxis in der öffentlichen Verwaltung und in den Büros der privaten Bauwirtschaft.

 

 

 

Dies gilt insbesondere für die EU-Dienstleistungsrichtlinie. Die Richtlinie baut bestehende Hemmnisse im grenzüberschreitenden Handel ab, indem z.B. die länder- und staatenübergreifende Tätigkeit von Personen erleichtert wird, die für die Erfüllung bauaufsichtlicher Anforderungen von Bedeutung sind, wie z. B. Bauvorlageberechtigte, Prüfingenieure und Sachverständige.

Neben den Änderungen, die durch die EU-Dienstleistungsrichtlinie erforderlich wurden, berücksichtigt der Kommentar

  • sämtliche Änderungen der Landesbauordnung bis Mitte 2010 (§§ 6, 23, 28, 65, 68, 70 und 88),
  • die bauordnungsrechtlichen Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen,
  • wie die Sonderbauverordnung,
  • die Prüfverordnung,
  • die Verordnung über bautechnische Prüfungen mit zugehöriger Verwaltungsvorschrift
  • und die Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparungsverordnung.

 
 Autoren:

 Ministerialrat Dipl.-Ing. Knut Czepuck, Ratingen
 Rechtsanwalt Dr. Markus Johlen, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Köln
 Dipl.-Ing. Andreas Plietz, Dortmund
 Dipl.-Verwaltungswirt Gerhard Wenzel, Leverkusen
 Unter Mitarbeit von Oberamtsrat Dipl.-Ing. Andreas Pollner

 

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