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NEU
07.02.2012
25.01.2012
12.12.2011
12.12.2011
01.12.2011
17.10.2011
14.10.2011
27.05.2011
25.05.2011
18.05.2011
28.04.2011
21.04.2011
25.03.2011
21.03.2011
15.03.2011
Quelle: Informationsdienst Wissenschaft e.V.
NEU
15.03.2011
An den Berliner Zivilgerichten sind im ersten Halbjahr 2010 in 382 Zivilprozessen Mediationsverfahren durchgeführt worden, die in 234 Fällen zu einer Vereinbarung führten. Dieses entspricht einer Quote von 61 Prozent. Berücksichtigt man die weiteren 24 Prozesse, die an anderen Gerichten oder Kammern des Landgericht anhängig waren, kommt man sogar auf eine Quote von 68 Prozent. Dieses Erfolgsquote bewegt sich im Rahmen der Vorjahre (2009: 68 Prozent bzw. 72 Prozent, 2008: 59 Prozent, 2007: 57 Prozent).
Quelle: Zeitschrift für Rechtspolitik 2011, S. 59
07.02.2011
Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), erwartet nach der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 05.02.2011) vom geplanten Mediationsgesetz keine nennenswerte Entlastung der Justiz.
Der Gedanke, Streitigkeiten mithilfe eines Schlichters einvernehmlich beizulegen, sei zwar "uneingeschränkt" zu begrüßen, sagte er beim Jahrespressegespräch des BGH. Allerdings eigne sich nach Tolksdorf die "weit überwiegende Zahl" der vor Gericht gebrachten Rechtsfälle nicht für eine außergerichtliche Mediation. Vor diesem Hintergrund scheinen gesetzliche Anreize für branchenspezifische ADR-Verfahren veranlasst.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
07.02.2011
Hamburg bietet sich als weltweiter Handelsplatz auch als Standort für internationale Unternehmen an, etwa in der Mediation und der Streitschlichtung. Dem Verein Rechtsstandort Hamburg, gehören alle wichtigen Institutionen von den Anwalts- und Notarkammern über Gerichte und die Justizbehörde an. Er hat sich zu Ziel gesetzt, die Hansestadt weltweit zu vermarkten. Unternehmen sollen gezielt die Vorteile der Streitschlichtung in der Hansestadt erläutert werden, so Friedrich J. Mehmel, zweiter Vorsitzender. "Jeder Streit ist unterschiedlich, und für jeden gibt es andere Streitschlichtungsverfahren und Mediationen", erklärt Mehmel.
Auch Grit Tüngler unterstützt die Initiative: " Dazu sollte nicht nur die Justizbehörde, sondern auch die Bundesregierung einen Beitrag leisten. Wenn Hamburg mit Recht die Bedeutung des Hafens nicht nur als regionalpolitisch bedeutsamen Faktor, sondern als nationale Angelegenheit anmahnt, so gilt das auch für die Justiz."
Quelle: Welt vom 30.01.2011/Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
17.01.2011
Am 12. Januar wurde vom Kabinett das Mediationsgesetz verabschiedet. Dieses nennt auch die Adjudikation als Streitbeilegungsverfahren, das durch das Gesetz gefördert werden soll. Nach einhelliger Ansicht der Tagespresse verfehlt das Gesetz aber weitgehend die Entlastung der Gerichte. Die Regelungen greifen zu kurz und setzen keine Anreize für die Bürger, außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Die FAZ weißt darauf hin, dass die Anwaltschaft eher gegenläufige Interessen innerhalb der Beratung verfolgen dürfte, als ein Mediationsverfahren einzuschlagen.
Siehe auch:
» BRAK schlägt Änderungen für neues Mediationsgesetz vor
Quelle: Redaktion Baukonfliktmanagement
21.12.2010
Baustreitigkeiten belasten den Baualltag. Sie kosten jedes Jahr Millionen, verzögern und verteuern das Bauen. Deshalb bemüht sich die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) seit Jahren um Verfahren zur schnellen Regelung solcher Baustreitigkeiten.
Neben der von der ARGE Baurecht etablierten "Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten" (SOBau), diskutiert die ARGE Baurecht auch das sog. Adjudikationsverfahren. Dabei handelt es sich um ein beschleunigtes Streitverfahren, bei dem im Gegensatz zur Schlichtung oder Mediation der Adjudikator eine für alle Parteien verbindliche Entscheidung trifft, die nur ein Gericht ändern oder wieder aufheben kann.
Um Möglichkeiten und Probleme der Adjudikation ging es auch bei der 36. Baurechtstagung der ARGE Baurecht Ende November in Leipzig. Der Vorsitzende der ARGE Baurecht, Rechtsanwalt Peter Oppler aus München, erläuterte vor 300 Mitgliedern die Chancen, die das Adjudikationsverfahren für alle am Bau Beteiligten eröffnen könnte.
» mehr
Quelle: ARGE Baurecht
20.12.2010
Das LG Heilbronn, Urteil v. 10.09.2010 - 4 O 259/09 hat eine Mediations-Klausel innerhalb eines Bauvertrages für intransparent gehalten (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), die nur auf eine Internetseite hinsichtlich des Verfahrensablaufes verwies und nicht selbst die elementaren Verfahrensregeln (Kostentragung, Dauer, Durchführungszeitpunkt etc.) beinhaltete.
Wenn ein Mediations-Verfahren vor Klageerhebung durchlaufen werden muss, sei eine Klage auch ohne einen Mediations-Versuch zulässig, da die Mediation ohnehin jederzeit abgebrochen werden könne. Der Verweis auf einen zunächst durchzuführenden Güteversuch erweise sich als bloße Förmelei. Diese Auslegung widerspricht jedoch dem Beschluss des BVerfG v. 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
02.12.2010
02.12.2010
01.12.2010
Am 25.11.2010 präsentierte die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main und dem Frankfurt International Arbitration Center (FIAC) die neuen DIS-ADR-Regelwerke vor rund 60 interessierten Teilnehmern in Frankfurt.
Eine kurze Begrüßung wurde von Herrn RA Thomas Klich (DIS) gegeben. Die DIS-Konfliktmanagement-Ordnung wurde von Herrn RA Christian Stubbe (Heidelberg) präsentiert. Die DIS-Mediations-Ordnung wurde von Herrn Volker Herrmann, LL.M. (Beiten Burkhardt) präsentiert. Die DIS-Schiedsgutachtenordnung und DIS-Gutachtenordnung wurde von Herrn Stubbe vorgestellt. Interdisziplinär wurde die DIS-Verfahrensordnung für Adjudikation von Herrn Dr. Helmut Köntges (Essen) und Herrn RA Volker Mahnken (Siemens AG, Erlangen) vorgestellt.
Die dem eigentlichen ADR-Verfahren vorgeschaltete Konfliktmanagement-Ordnung beinhaltet letztlich ein Konflikt-Clearing über die entsprechende Verfahrensordnung. Der Vorteil liegt darin, dass die entsprechende Verfahrensordnung dann von der DIS als institutionellem Herausgeber zwischen den Parteien Vertragsbestandteil wird, so dass die AGB-Problematik wegen fehlender Verwendereigenschaft nicht mehr zum Tragen kommt. Rechtsanwalt Stubbe verortete das Adjudikations-Verfahren als vorläufig bindendes Schiedsgutachten. Dieses ADR-Verfahren sei eine zwingende Ergänzung mit Schlagkraft zur Mediation. Das Verfahren gewährleiste einen Fortschritt der Arbeiten und verhindere Arbeitseinstellungen und empfindliche Bauablaufstörungen. Von dem konfliktbegleitenden Stand-by-Adjudikator, der in der DIS-Adjudikations-Verfahrensordnung im Gegensatz zur DIS-Schiedsgutachten-Ordnung (ad hoc-Adjudikator) verankert ist, hat die Stand-by-Adjudikation den Vorteil, dass die Eingangsschwelle niedriger ist, die Konflikte zu klären, da die Adjudikatoren den Parteien bereits bekannt und auf der Baustelle präsent sind.
Herr Dr. Köntges konnte aus seiner langjährigen Erfahrung berichten, dass schon die Präsenz eines Stand-by-Adjudikatoren-Gremiums streitvermeidend wirkt. Er verwies darauf, dass nach seiner Erfahrung ein Adjudikations-Verfahren ca. 120 Tage dauert und 0-2 % des Auftragswertes an Kosten verursache. Nach seiner Erfahrung würden 75 % der Adjudikations-Entscheidungen akzeptiert. Herr Dr. Köntges wies abschließend noch einmal daruf hin, dass bereits im Jahre 1995 die Weltbank das Adjudikations-Verfahren in ihre Vergaberichtlinien aufgenommen haben.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
25.11.2010
25.11.2010
Grafik: © Herzog & de Meuren/www.elbphilharmonie.de
23.11.2010
23.11.2010
23.11.2010
11.11.2010
08.10.2010
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt im Grundsatz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Sie spricht sich jedoch ausdrücklich gegen die Festschreibung der richterlichen Mediation aus.
30.09.2010
27.09.2010
Begleitung der Baustelle
Die Schiedsgerichte bestehen im Wesentlichen aus je einem Sachverständigen des Auftraggebers und des Auftragnehmers sowie einem Juristen. Das Besondere: Die Beteiligten sind von vornherein in das Bauvorhaben eingebunden, haben also auch ohne aufwendige Gutachten alle notwendigen Informationen parat und können bei Streitfällen daher rasch entscheiden. An solchen schnellen Schiedssprüchen anstelle langwieriger Gerichtsverfahren – sie können bei Ausnutzung aller Instanzen zehn bis zwölf Jahre dauern – hat vor allem die Bauwirtschaft Interesse. Peter Fischer, als Chief Contract Manager der Strabag für alle Vertragsmanagement-Fragen des Konzerns zuständig, meint etwa: „Die Justiz arbeitet genau und ordentlich, aber die Verfahrensdauer ist inakzeptabel, und als Bauunternehmen würden wir natürlich ein schnelleres Verfahren bevorzugen.“
27.09.2010
16.09.2010
Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) baut als internationaler Berufsverband der Immobilienfachleute die seit bereits drei Jahren bestehende Partnerschaft mit dem Europäischen Institut für Conflict Management (Eucon) auf dem deutschen Markt aus.
Künftig wollen beide Institutionen enger im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung in der Immobilien- und Finanzwirtschaft kooperieren. Im Vereinigten Königreich wird die RICS rund 10.000 mal pro Jahr als Benennungsinstitution vorgeschlagen.
Die Kooperation sieht vor, dass Mediationsverfahren nach den Eucon-Standards abgewickelt werden und dem Mediationscontrolling des Instituts unterliegen. Rund 25 qualifizierte „Business Mediatoren RICS“ sollen im Pool von Eucon gelistet werden. Der Pool umfasst aktuell deutschlandweit rund 75 Mediatoren. Zudem soll ein regelmäßiger und strukturierter Wissens- und Erfahrungsaustausch für Mitglieder und Mediatoren etabliert werden. Thomas Wiegelmann, Leiter der Professional Group Dispute Resolution der Rics Deutschland und Mitglied des Eucon-Vorstands sagt: „Die Kooperation ist ein weiterer Schritt, die Mediation als effizientes Instrument der Konfliktlösung zunehmend im deutschen Markt zu etablieren.”
Die Kooperation ist sicherlich ein richtiges Signal für einen doch sehr unübersichtlichen Markt der außergerichtlichen Streitbeilegung. Dass es den Anbieter-Institutionen im Bauwesen nur dann gelingen wird, nachhaltig Verfahren zu generieren, wenn Vertrauen in einheitliche Standards sichergestellt sind, hat bereits der AKVII/2 des Deutschen Baugerichtstages auf dem 3. Deutschen Baugerichtstag 2010 angemahnt. So sollten auch die Deutsche Gesellschaft für Baurecht (DGfBR), der Verband der Baumediatoren (VdB), die ARGE Baurecht im DAV und die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) sich diesem Weg anschließen. Bewertungsmaßstab für die Qualität der Anbieter-Institutionen sind erfolgreich abgewickelte Verfahren, weniger vereinsinterne Gesprächszirkel und Selbstbeweihräucherung.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
03.09.2010
Die Neuauflage von Althaus / Heidl hat sich der in der Literatur vertretenden Auffassung angeschlossen, wonach der beratende Rechtsanwalt, der seinen Mandanten nicht über die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung umfassend aufklärt, haftet. Der Bearbeiter des Kapitels „Außergerichtliche Streitbeilegung“ Burchard von Behr sorgt damit für eine gefestigte Ansicht in der Literatur, so dass belad die ersten Gerichtsentscheidungen folgen werden.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
12.08.2010
Das Haus der Technik (RWTH Aachen) bietet zum Oktober 2010 eine Ausbildung zum Baumediator an. Erstmalig werden damit branchenspezifische Kenntnisse in eine Mediationsausbildung integriert. Die 160 Ausbildungsstunden erstrecken sich über acht Module bis Sommer 2011. Das Ausbildungsangebot richtet sich insbesondere an Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bausachverständige und Führungspersönlichkeiten aus Bauunternehmen und Verwaltung und wird vom dem renommierten Baumediator Christoph Bubert und Andrea Wegner-Katzenstein vermittelt. Die Teilnehmer erweben das Zertifikat "Baumediator".
06.08.2010
Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes gestern an Länder und Verbände verschickt.
Ziel des Entwurfs ist die Stärkung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Zum Entwurf des Mediationsgesetzes erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "In einer veränderten Rechts- und Streitkultur muss den Möglichkeiten der Mediation mehr Platz eingeräumt werden. Streitende wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist." Außerdem kann die Mediation dazu beitragen, zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Der Referentenentwurf sieht neben Regeln zur Neutralität und Unabhängigkeit der Mediatorinnen und Mediatoren unter anderem vor, dass Mediationsvereinbarungen künftig leichter vollstreckt werden können. Zudem soll eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatoren eingeführt werden. Aus einer solchen Verschwiegenheitspflicht folgt ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Zivilprozessordnung und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen. Dadurch kann die Vertraulichkeit der Mediation geschützt werden.
» mehr auf www.werner-baurecht.de
» Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 04.08.2010
30.07.2010
Der Arbeitskreis VII „außergerichtliche Streitbeilegung“ des Deutschen Baugerichtstages wird das Thema der Adjudikation auf dem 4. Baugerichtstag nicht weiter vertiefen.
Nachdem die Empfehlungen an den Gesetzgeber des 2. Baugerichtstages auf dem 3. Baugerichtstag 2010 in Hamm konkretisiert wurden, sei nun der Gesetzgeber am Zug die Empfehlungen aufzugreifen und umzusetzen. Hierzu wolle der Baugerichtstag die Empfehlungen im Herbst auf ministerieller Ebene vorstellen. Aktuell sei auch kein Bedarf, das Thema Adjudikation auf vertraglicher Grundlage weiter zu verfolgen, da neben der Schiedsgutachten-Ordnung (DIS-SchGO) und der Adjudikations-Verfahrensordnung (DIS-AVO) der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL-Bau) der Deutschen Gesellschaft für Baurecht (DGfBR) sowie der Adjudikations-Verfahrensordnung (AO-Bau Alpha) kein weiterer Raum für eine Verfahrensordnung des Baugerichtstags sei. Vielmehr wolle der AKVII das Thema der Mediation und das Verfahren nach § 18 Nr. 2 VOB/B auf die Tagesordnung nehmen.
Die 6. Empfehlung des AKVII im Rahmen des 3. Baugerichtstages, wonach eine gemeinsame Adjudikations-Ordnung zur vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe der vorhandenen Regelwerke entwickelt werden solle, wird daher von den Anbieter-Institutionen selbst in die Hand genommen werden müssen. Wünschenswert wäre eine gemeinsame Initiative, da die bestehenden Regelwerke gravierende Unterschiede aufweisen, die zu Unsicherheiten bei den Anwendern führen und eine Etablierung der Adjudikation auf vertraglicher Grundlage hemmen.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
23.07.2010
Die Deutsche Gesellschaft für Baurecht (DGfBR) diskutiert in ihrem AK Außergerichtliche Streitlösung eine Ausbildungsordnung für die Streitlöser der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL-Bau). Die Ausbildung soll Voraussetzung sein, um als Streitlöser für die SL-Bau von der DGfBR benannt werden zu können. Die Ausbildung soll nur eine Woche dauern und nicht zwischen Mediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachtern oder Schiedsrichtern differenzieren. Sie endet mit einer Abschlussprüfung. Voraussetzung ist jedoch, dass die Streitlöser eine Mediationsausbildung haben; für Juristen wird ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Richter in Bausachen gefordert. Architekten und Ingenieure benötigen nur eine mindestens dreijährige Erfahrung als Bauleiter; öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige benötigen keine gesonderte Praxiserfahrung.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
21.07.2010
Zu dem am Montag an die Ressorts versendeten Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der Entwurf eines Mediationsgesetzes soll zu einer erheblichen Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung führen.
Der vorgelegte Referentenentwurf sieht die Förderung des Mediationsverfahrens vor. Die Regelung soll grenzüberschreitende und nationale Sachverhalte auf eine einheitliche Grundlage stellen, um eine Rechtszersplitterung zu vermeiden.
Im Referentenentwurf werden die Aufgaben der Mediatorinnen und Mediatoren beschrieben und Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen festgelegt, die ihre Neutralität und Unabhängigkeit sicherstellen sollen.
Die vorgesehenen Änderungen erleichtern darüber hinaus die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen und regeln eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatorinnen und Mediatoren. Aus der Verschwiegenheitspflicht folgt zugleich ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Zivilprozessordnung und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen. Der Referentenentwurf schützt so die Vertraulichkeit der Mediation.
02.07.2010
Der von Jansen und Preussner herausgegebene Beck'sche Online-Kommentar (Stand: 01.09.2009) hat sich der in der Literatur vertretenden Auffassung angeschlossen, wonach der beratende Rechtsanwalt bei VOB/B-Verträgen im Hinblick auf § 18 Nr. 3 VOB/B über die Möglichkeiten der Implementierung eines Verfahrens zur außergerichtlichen Streitbeilegung (ADR) aufklären muss. Der Anwalt ist verpflichtet, die Möglichkeit des Verfahrens nach § 18 Nr. 3 VOB/B im Einzelnen darzustellen und die Vorzüge dieses Verfahrens dem Mandanten zu erläutern. Für die Beratungspraxis der Anwälte bedeutet dieses erhöhte Sorgfaltspflichten. Sollte eine Beratung nicht erfolgt sein, drohen Anwälten empfindliche Schadensersatzansprüche, da die außergerichtliche Streitbeilegung für den Mandanten wesentlich kostengünstiger als die gerichtliche Anspruchsdurchsetzung ist.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
02.07.2010
Prof. Dr. Volker Rieble hat sich in seiner Neubearbeitung 2009 des Staudingers der in der Literatur im Vordingen befindlichen Auffassung angeschlossen, wonach das Adjudikations-Verfahren als Schiedsgutachten zu verorten ist. Hiermit sorgt der renommierteste BGB-Kommentar für weitere Rechtssichheit im Umgang mit Adjudikation. Diese Einordnung führt dazu, dass grundsätzlich die Regelung der §§ 317 ff BGB Anwendung finden. Est besteht keine Notwendigkeit, gerichtliche Verfahrensgarantien zu beachten. Insbesondere ist rechtliches Gehör nicht zu gewährleisten.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
02.07.2010
Prof. Dr. Wolfgang Voit vertritt in der 7. Auflage 2009 des ZPO-Kommentars Musielak die Auffassung, dass eine Adjudikations-Entscheidung als Urkunde innerhalb des Urkundenprozesses vorgelegt werden kann. Mit dieser bereits im Schrifttum vertretenen Auffassung wird es für die Baubeteiligten möglich, eine schnelle gerichtliche Durchsetzung der Adjudikations-Entscheidung zu erlangen. Einwendungen können im Urkundenprozess nur durch Urkunden erfolgen. Dieses führt beispielsweise dazu, dass Mängel gegen einen Zahlungsanspruch nicht eingewendet werden können, da Sachverständigengutachten als unzulässige Beweismittel nicht vorgelegt werden können.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
11.06.2010
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bietet ab dem 1.7.2010 als erstes Oberlandesgericht in Nordrhein-Westfalen richterliche Mediation an. Die offizielle Informationsveranstaltung findet am 17.6.2010, 17.00 Uhr, im Oberlandesgericht statt.
» mehr auf www.werner-baurecht.de
10.06.2010
Der renommierte Rechtsanwalt Dr. Peter Hammacher sieht durch die Beschlusslage des 3. Deutschen Baugerichtstages hinsichtlich der Einführung der gesetzlichen Adjudikation eine enorme Chance der Entlastung von Gerichten und der Staatskasse. Die Streitkultur würde damit revulotioniert. Positiv sei auch, dass Mediations-Verfahren nach den Beschlüssen des Baugerichtstages das Adjudikations-Verfahren ergänzen könnten. So bliebe es den Parteien im Streitfall unbenommen, auch von diesem effektiven ADR-Verfahren vor einem Adjudikations-Verfahren Gebrach zu machen.
» mehr auf www.brainguide.in
Quelle: Brainguide
27.05.2010
Die gesetzliche Implementierung des Adjudikations-Verfahren wird zunehmend als Politikum wahrgenommen. Während sich die Unternehmer auf das Verfahren freuen, sehen Anwälte einen Teil ihres Geschäftsfeldes in Gefahr. Anwälte sehen „Streitigkeiten werden über Jahre und Instanzen aufgebläht, und am Ende ist keiner zufrieden“, konstatiert Rechtsanwalt Hein-Jürgen Schramke (Baker & McKenzie). Die Immobilien-Zeitung sieht den Anwälten die „Felle (oder Fälle?!) davonschwimmen“.
Quelle: Immobilien-Zeitung vom 27.05.2010, S. 11
27.05.2010
Das Mediationsverfahren hat sich in den vergangenen Jahren in Mecklenburg-Vorpommern als eine wertvolle Ergänzung und Erweiterung von gerichtlichen Verfahren im Land etabliert und steht bundesweit in vorderster Reihe. „Damit ist ein breites Interesse unterschiedlicher Berufsfelder," so Ministerin Kuder, „vor allem auch der kleineren und mittelständischen Unternehmen und Gewerbetreibenden an der gerichtlichen und außergerichtlichen Mediation repräsentiert. Die positiven Erfahrungen der letzten Jahre machen Mut, verstärkt darüber nachzudenken, das Mediationsverfahren bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt, bevor überhaupt ein Gericht mit der Angelegenheit befasst wird, einzusetzen.“
10.05.2010
Der AKVII hat im Rahmen des 3. Deutschen Baugerichtstages nach einer sehr kontroversen Diskussion die Regelungen für ein gesetzliches Adjudikations-Verfahren konkretisiert. Der Gesetzgeber soll demnach auch Mindestqualifikationsanforderungen an die Zulassung zum Adjudikator regeln. Erhebliche Einwände kamen von Seiten der Anwaltschaft, die offensichtlich berufspolitisch motiviert waren. Zudem soll nach der Empfehlung des Deutschen Baugerichtstages der Gesetzgeber vertragliche Vereinbarungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schaffung kostenmäßiger Anreize fördern. Es wurde an die Anbieterinstitutionen von ADR-Verfahren appelliert, eine einheitliche Adjudikations-Ordnung unter Berücksichtigung der AO-Bau-E / DBGT, SL-Bau und DIS-SchGO zu entwickeln.
» Empfehlungen des 3. Deutschen Baugerichtstages an den Gesetzgeber Arbeitskreis VII
10.05.2010
Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat zum 1. Mai 2010 fünf neue Verfahrensordnungen veröffentlicht. Damit erweitert der ursprünglich auf Schiedsgerichtsbarkeit fokussierte Anbieter das Angebot nun auch um außergerichtliche Streitbeilegung. Anwender können zwischen verschiedenen Verfahren wählen: Mediation, Schiedsgutachten, Adjudikation und Dispute-Board-Verfahren. Alternativ kann aber auch die Konfliktmanagementordnung (DIS-KMO) vereinbart werden. Mit dieser wird durch einen Dritten ein Konfliktmanagementplan erarbeitet, so dass die Auswahl zwischen den einzelnen Verfahrensordnungen gelingt. An der Erarbeitung der Verfahrensordnung waren u.a. die Siemens-Anwälte Christian Stubbe und Volker Mahnken, sowie der international erfahrene Adjudicator Dr.-Ing. Helmut Köntges (IPM) beteiligt.
» DIS-Konfliktmanagementordnung (DIS-KMO)
» DIS-Mediationsordnung (DIS-MedO)
» DIS-Schiedsgutachtensordnung (DIS-SchGO)
» DIS-Gutachtensordnung (DIS-GO)
10.05.2010
Der Palandt hat sich in der 69. Auflage 2010 (§ 307 Rn. 60) der in der Literatur vertretene Ansicht angeschlossen, wonach innerhalb eines VOB/B-Bauvertrages ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne von § 18 Nr. 3 VOB/B vereinbart werden muss, damit die Privilegierung der VOB/B erhalten bleibt. Demnach müssen Unternehmer zwingend ein ADR-Verfahren vereinbaren, um die Wirksamkeit einzelner VOB/B-Regelungen nicht zu gefährden.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
06.05.2010
International ist die Mediation fester Bestandteil des Rechtssystems. In England kann der Richter dem Obsiegenden alle Kosten des Rechtsstreites auferlegen, wenn nicht vorher innerhalb eines Mediations-Verfahrens den Versuch einer Streitbeilegung unternommen wurde. Golfstaaten richten zurzeit Mediationszentren für Immobiliensachen ein. Das Bundesjustizministerium will die Gelegenheit bei der Umsetzung der Mediations-Richtlinie auch für Deutschland nutzen, Regeln für die innerstaatliche Mediation aufzustellen. Das staatliche Gewaltmonopol in Rechtssachen würde damit durch effiziente Formen der Streitbeilegung ergänzt. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland wegen fehlender Gesetze noch hinterher. „Besonders bei Juristen ist der Schulungsbedarf noch groß“, so Detlev Berning (Vorstand des Bundesverbands Mediation).
Quelle: FTD vom 13.04.2010
06.05.2010
Die DB Infrastruktur ProjektBau hat mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. eine Schlichtungsvereinbarung für alle aufkommenden Meinungsverschiedenheiten während der Ausführung von Bauarbeiten geschlossen. Demnach soll jede Partei den Eintritt von Verhandlungen fordern können, die zunächst unter der Möglichkeit der Hinzuziehung von externen Sachverständigen auf Projektleiterebene erfolgen soll. Erst danach soll binnen eines Monates eine weitere Verhandlungsrunde unter Hinzuziehung von Rechtberatern zulässig sein. Scheitert auch diese Verhandlungsrunde, soll binnen eines Montes auf Geschäftsleiterebene eine weitere Verhandlungsrunde durchgeführt werden. Scheitert die Lösung auch auf dieser Eskalationsstufe, können die Parteien ein Mediations- / Schlichtungsverfahren vereinbaren. Erst danach soll eine gerichtliche Auseinandersetzung möglich sein.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
06.05.2010
Das Thema außergerichtliche Streitbeilegung wurde in diesem Jahr in den Studienplan des berufsbegleitenden Weiterbildungsmasters Real Estate Management and Construction Project Management aufgenommen. „Die Studierenden sollen neben den klassischen juristischen Auseinandersetzungsmöglicheiten auch alternative Streitlösungen kennen lernen, um damit ihren Handlungsspielraum zu erweitern“, sagte die Modulverantwortliche Prof. Dr. Streck. Aufgenommen wurden die Themen Schlichtung, Mediation, Schiedsverfahren sowie Adjudikation. Der Masterstudiengang Real Estate Management + Construction Project Management ist ein immobilienwirtschaftlicher berufsbegleitender Studiengang, also für alle interessant, die sich neben ihrer beruflichen Tätigkeit interdisziplinäres Wissen über den gesamten Lebenszyklus von Immobilien aneignen wollen. Der M.Sc. REM + CPM verschafft entscheidende Karrierevorteile.
19.04.2010
Am 12.05.2010 tritt die neue Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV, Bundesgesetzblatt I Nr. 11 v. 17.03.2010, S. 267) in Kraft. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 DL-InfoV sind Architekten gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet über außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren der Architektenkammern Angaben, insbesondere zum Zugang zum Verfahren und zu den Voraussetzungen zu machen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht beinhaltet eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu € 1.000,00 geahndet werden kann.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
18.04.2010
Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) wird voraussichtlich zum 1. Mai 2010 eine neue Verfahrensordnung für Bau und Anlagebaustreitigkeiten verabschieden. Diese besteht aus einer Konfliktmanagementordnung (DIS-KMO), welche als Clearing einen Konfliktmanagementplan zwischen den Parteien herbeiführen soll. Die Parteien können dann je nach Konflikt auf die Mediationsordnung (DIS-MedO), die Schiedsgutachtenordnung (DIS-SchGO) und die Adjudikationsordnung (DIS-AVO) zugreifen. Die Verfahrensordnungen wurden von renommierten Experten aus der Bauwirtschaft entworfen – unter ihnen Christian Stubbe (Ex-Siemens Legal), Dr. Helmut Köntges (IPM) und Volker Mahnken (Siemens Legal). Stubbe wird auch als Redner auf dem 3. Baugerichtstag erwartet.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
18.04.2010
Hoher Besuch auf der DEUBAU Internationale Fachmesse, die vom 12. bis 16. Januar 2010 in Essen stattfand. NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben zeigte bei Ihrem Besuch des Verbandes der Baumediatoren e.V., die auf Einladung der Landesregierung auf dem Gemeinschaftsstand des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten waren, großes Interesse am Thema Baumediation. Die Wirtschaftsministerin begrüßte in Ihrem Gespräch mit den Baumediatoren die schnelle Konfliktlösung als Vorteil für die Unternehmen und als Entlastung der Gerichte und äußerte die Hoffnung, dass die Mediation sich gerade in den oftmals komplizierten Baustreitigkeiten mehr und mehr durchsetzt.
18.04.2010
Die Deutsche Immobilien-Akademie (DIA) an der Universität Freiburg GmbH bietet erstmalig zum Juni die Ausbildung zum Immobilienmediator nach den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e.V. (BM) an. Im Rahmen der Ausbildung sollen Kenntnisse der Strukturen einer Mediation sowie ihre Abgrenzung gegen andere Verfahren und rechtliche Fragen vermittelt werden. Neben Grundprinzipien der Psychologie und Kommunikation sollen zahlreiche Gesprächs- und Interventionstechniken in Theorie und Praxis erlernt werden. Die Lehrbeauftragten kommen allerdings aus dem Familienrecht. Einen anderen Ansatz verfolgt insoweit der Verband der Baumediatoren (VdB), der nur Mediatoren mit guten Branchenkenntnissen zulässt.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
08.04.2010
Im Rahmen des Wiener Moot-Court-Wettbewerbes wurden die australischen Regelungen für internationale Handelsschiedsgerichtsverfahren als Leitmodell ausgezeichnet. Nach Ansicht der Immobilien-Zeitung zeigen die Adjudikations-Ordnung für Baustreitigkeiten (AO-Bau) und die Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL-Bau), dass ADR-Regeln auch in Deutschland absolut „in“ seien.
Quelle: Immobilien-Zeitung
07.04.2010
Die Preisträger der von der Centrale für Mediation ausgelobten Mediations-Preise 2010 stehen fest. Nach einem intensiven Auswahlverfahren gab die renommierte, international besetzte preisverleihende Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Horst Eidenmüller, LMU München, die diesjährigen Preisträger bekannt.
» mehr auf www.werner-baurecht.de
06.04.2010
Unter Federführung des Bundesministerium Justiz (BMJ) ist die Bund-Länder-Arbeitsgruppe für ein gesetzliches Bauvertragsrecht mit Vertretern aller am Bauvertrag Beteiligten eingerichtet worden. Es soll unter anderem geprüft werden, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf für eigenständige Regelungen für die außergerichtliche Streitbeilegung im Rahmen eines gesetzlichen Bauvertragsrechts besteht. Michael Werner (Bauindustrie) forderte die Einführung der gesetzlichen Adjudikation. Verhaltener hingegen äußerte sich Prof. Dr. Volkert Vorwerk (Bundesrechtsanwaltskammer): Man müsse erst einmal genau untersuchen, wo die Konfliktursachen lägen. VorsRiBGH, Prof. Dr. Rolf Kniffka (Präsident Deutscher Baugerichtstag) wies darauf hin, dass man dieses bereits im Baugerichtstag geklärt habe und betonte die Notwendigkeit das Thema zeitnah anzugehen.
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
02.04.2010
Lovells hat mittlerweile zur 4. Veranstaltung "Breakfast Briefings Projektentwicklung", diesmal mit dem Thema "Alternative Konfliktlösung in Bau und Anlagenbau: Neue Wege durch Adjudication?", eingeladen. In der Veranstaltung sollen Strategien und Strukturen moderner Streitlösungsmechanismen für Bau- und Anlagenbauprojekte vorgestellt werden. Mit den Teilnehmern soll erörtert werden, in welchen Fällen diese eine Alternative zum klassischen Bauprozess darstellen können, und Erfahrungen austauschen. Besondere Aufmerksamkeit soll dem zurzeit viel diskutierten Thema Adjudication in nationalen und internationalen Großprojekten gewidmet werden. Neben rechtlichen Aspekten liegt das Augenmerk auch auf der technisch/kaufmännischen Sicht. Der Hamburger Litigator Dr. Martin P. Lögering war jüngst mit einem kritischen Beitrag zur schiedsgerichtlichen Lösung von Baustreitigkeiten in der ZfBR aufgefallen. Lovells hatte 2009 bereits den traditionellen Konfliktmanagement-Kongress an der Bucerius Law School in Hamburg gesponsert.“
Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
25.03.2010
Die Hamburger Kanzlei Oberthür & Partner hat erfolgreich ein 45-Mio.-Hotelneubau mit der Adjudikations-Ordnung für Baustreitigkeiten AO-Bau (Alpha) abgewickelt. Die AO-Bau wurde im Planer und GU-Vertrag vereinbart. Von den insgesamt 63 registrierten Streitigkeiten mussten nur 14 durch den Adjudikator entschieden werden. Die übrigen Streitigkeiten wurden durch Mediation und im Verhandlungsweg beigelegt. Die Beteiligten konstatierten eine hohe Entscheidungsqualität und deutlich reduzierte Kosten. Es wurden spürbar weniger Nachträge aufgebaut und die Bauqualität deutlich verbessert. Zudem konnten durch die baubegleitende Lösung noch Budget-erhaltende Anpassungen durch den AN vorgenommen werden.
Quelle: Immobilien-Zeitung
26.02.2010
Prof. Dr. Winfried Schwatlo FRICS im ersten grenzüberschreitenden Schlichtungsfall zum Adjudikator ernannt
Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) in Großbritannien hat den ersten grenzüberschreitenden deutsch-englischen Immobilienkonflikt durch Adjudikation gelöst, bei dem Prof. Dr. Winfried Schwatlo FRICS zum Adjudikator ernannt worden war.
Die Adjudikation ist eine, in Großbritannien in der Immobilienwirtschaft weit verbreitete Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien, die im Streitfall eine zeiteffiziente, außergerichtliche Entscheidung herbeiführt. Dabei wird von einer im Vorfeld bestimmten Organisation, in diesem Fall von der RICS, ein Adjudikator ernannt, der hier binnen 28 Tagen eine Entscheidung fällt.
Schwatlo, Vorsitzender der RICS-Professional Group Dispute Resolution in Deutschland, kommentiert: „Dieses Verfahren wird in Deutschland bisher noch kaum angewendet. Durch die Kompetenz im Bereich Dispute Resolution ist die RICS auch in Deutschland prädestiniert, in diesem Bereich zusätzlich zur Business Mediation eine Führungsrolle einzunehmen. Wir arbeiten gegenwärtig an einer nationalen Version dieses Verfahrens, welches für die Immobilienwirtschaft – insbesondere bei der Durchführung von komplexen Großprojekten – große Vorteile bringt.“
Schwatlo wurde bei dem Verfahren von Thomas Wiegelmann FRICS aus Deutschland und Mark Entwistle FRICS aus Großbritannien unterstützt.
Quelle: JUVE 4/2010, S. 68
29.01.2010
Die Deutsche Gesellschaft für Baurecht (DGfB) und die Deutsche Beton- und Bautechnik Verein (DBV) haben eine neue "Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)" herausgegeben. Die SL Bau zielt auf die außergerichtliche Beilegung von Meinungsverschiedenheiten auf der Baustelle.
» mehr auf www.werner-baurecht.de
09.11.2009
Justizminister Heinz Georg Bamberger betonte auf der Auftaktveranstaltung des Bundesverbandes Mediation die Bedeutung der Mediation für den Rechtsfrieden in der Gesellschaft. "Bei der Mediation geht es um eine neue Kultur der Streitbeilegung, die mehr auf den Konsens setzt und bei der die streitenden Parteien in einen Dialog eintreten. Die Mediation ist das Mittel der Konfliktlösung für die Fälle, in denen es nicht nur um Ansprüche, juristische Positionen, rechtliche Problematiken geht, sondern auch um weitere andere Anliegen, Belange, Bedürfnisse der streitenden Beteiligten, die in Recht und Gesetz nicht immer abgebildet sind."
07.09.2009
Anschaulich und praxisnah wird das Verfahren der Mediation und seine Durchführung in allen erdenklichen Konfliktkonstellationen beim Planen und Bauen aufgezeigt.
26.08.2009
Die Broschüre bietet einen Wegweiser zur Anwendung der möglichen Verfahren aus Sicht der Ingenieure.
06.07.2009
Das Amtsgericht Hamburg bietet einen neuen Weg der Streitschlichtung. Nach erfolgreichem Abschluss eines Modellversuchs an zwei Stadtteilgerichten wird ab dem 01.07.2009 das Angebot der gerichtsinternen Mediation an allen Hamburger Amtsgerichten gelten.
Speziell hierfür ausgebildete Richterinnen und Richter bieten den Parteien bereits bei Gericht anhängiger Verfahren und ihren Anwälten ihre Unterstützung bei einer Konfliktlösung an, die ganz anderen Regeln folgt als der Gerichtsprozess.
» mehr auf www.rechtsportal.de
01.07.2009
"Auf die sanfte Tour" (pdf), so titelt JUVE Rechtsmarkt im Heft 07/09 den lesenswerten Beitrag über Konfliktmanagementsysteme in Unternehmen.
29.05.2009
Am 1. Juni 2009 startet das Pilotprojekt "Mediation in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit". Damit soll es in geeigneten Fällen ermöglicht werden, anhängige Streitsachen alternativ zu den herkömmlichen Gerichtsentscheidungen im Wege der sogenannten Mediation zu lösen. Diese bislang vor allem in der Zivilgerichtsbarkeit angebotene Möglichkeit, wird nun - zunächst probeweise für 2 Jahre - auch in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten auf freiwilliger Basis und kostenfrei zur Verfügung gestellt.
18.02.2009
Justizminister Heinz Georg Bamberger besuchte am Mittwoch das Verwaltungsgericht Koblenz. "Ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verwaltungsgerichts Koblenz für ihre engagierte und kompetente Arbeit danken. Die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Rheinland-Pfalz haben bundesweit die kürzesten Laufzeiten. Darauf können Sie sehr stolz sein", betonte Bamberger.
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