Schriftgröße wählen:

News

NEU
07.02.2012

Anwaltliche Mediation jetzt auch beim OLG Köln

Bei Verfahren vor dem Oberlandesgericht Köln besteht für die Parteien nunmehr auch die Möglichkeit gerichtsnaher anwaltlicher Mediation. Das Projekt, welches bereits seit 2007 bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Köln angeboten wird, wird auf das Oberlandesgericht erstreckt. Die Mediation wird von dem Oberlandesgericht Köln in Zusammenarbeit mit den Anwaltvereinen Köln, Bonn und Aachen und der Rechtsanwaltskammer Köln angeboten.

Der Präsident des Oberlandesgerichts, Johannes Riedel, bemerkt zu der Möglichkeit anwaltlicher Mediation bei dem Oberlandesgericht: "Das Projekt begrüße ich sehr und es findet meine volle Unterstützung."

Gerichtsnahe anwaltliche Mediation bezeichnet eine alternative Möglichkeit der Konfliktlösung für Parteien einer zivil- oder familiengerichtlichen Auseinandersetzung. Im Mediationsverfahren wird mit Unterstützung eines Mediators eine eigenverantwortliche und dauerhafte Konfliktlösung zwischen den Parteien angestrebt.

» mehr

Quelle: OLG Köln/RAK Köln

 

25.01.2012

Vorschlag für EU-Richtlinie für Mediation und Adjudikation verabschiedet

Am 29.11.2011 ist ein Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung) verabschiedet worden, wonach Verbrauchern künftig Mediations- und Adjudikations-Verfahren von den Mitgliedsstaaten bereitgestellt werden müssen.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

12.12.2011

Bundestag will Streitschlichtung ohne Gerichte fördern

Konflikte künftig außergerichtlich  und trotzdem rechtlich bindend zu lösen, das ist das Ziel des neuen Mediationsgesetzes, über das der Deutsche Bundestag in seiner letzten Sitzungswoche des ausklingenden Jahres debattiert und abstimmt. Sowohl private als auch geschäftliche Streitigkeiten lassen sich durch Mediation lösen – und werden teils auch bereits im Rahmen von Mediationsverfahren gelöst. Oftmals werden die Ergebnisse der Mediation, bei der ein neutraler Moderator gemeinsam mit den Konfliktparteien eine Lösung erarbeitet, einvernehmlich, schneller und kostengünstiger als in einem Gerichtsverfahren erzielt. Um also die Streitkultur in Deutschland zu verbessern, soll insbesondere die außergerichtliche Mediation gestärkt und gefördert werden.

Am Donnerstag, 15.12.2011, berät der Bundestag ab etwa 12.35 Uhr eine Stunde lang über die außergerichtlichen Möglichkeiten der Konfliktlösung. Darauf hatten sich die fünf Fraktionen bereits am 30. November im Rechtsausschuss geeinigt (17/8058).

Vollständiger Artikel auf www.bundestag.de

Quelle: Bundestag

 

12.12.2011

Pressespiegel Adjudikation

Die Einführung der gesetzlichen Adjudikation hat in den letzten Wochen namhafte Zeitungen beschäftigt. Unter anderem haben DIE ZEIT, das Handelsblatt, die Financial Times Deutschland und die Immobilien-Zeitung berichtet.

"Anwalts Lieblinge", DIE ZEIT vom 24.11.2011

"Streit um Stillstand am Bau", Handelsblatt vom 08.11.2011

"Mit einem Anwalt läuft nichts mehr", FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND vom 08.11.2011

"Wir sehen uns vor Gericht!", Immobilien Zeitung vom 03.11.2011

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

01.12.2011

Bundestag: Interfraktionelle Einigkeit über Mediationsgesetz

Um die Streitkultur in Deutschland zu verbessern, soll insbesondere die außergerichtliche Mediation gestärkt und gefördert werden. Darauf einigten sich alle fünf Fraktionen gemeinsam und stimmten am Mittwochnachmittag unisono für den "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung" (17/5335) der Bundesregierung.

Die Mediation im Bewusstsein der Bevölkerung und der in der Rechtspflege tätigen Berufsgruppen stärker zu verankern, ist Ziel des Gesetzes. Es sei davon auszugehen, dass die "Entwicklung neuer innovativer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung weiter vorangehen wird", heißt es in dem Entwurf. Die Vertraulichkeit des Wortes so dabei geschützt und eine Verschwiegenheitspflicht eingeführt werden. Wie ein Abgeordneter der FDP-Fraktion ausführte, werde es lediglich ein Ergebnisprotokoll der jeweiligen Mediation geben, nicht aber ein inhaltliches.

» mehr

Quelle: Bundestag

 

17.10.2011

DVP konstituiert Arbeitskreis "Außergerichtliche Streitbeilegung"

Der Deutsche Verband der Projektmanager (DVP) hat am 14.10.2011 den Arbeitskreis "Außergerichtliche Streitbeilegung" konstituiert, der sich erstmals bei Sibeth Partnerschaft in München traf. Zum Arbeitskreisleiter wurde Herr Prof. Dr. Claus Jürgen Diederichs, FRICS gewählt. Die DVP-Mitglieder sehen in der Praxis einen hohen Bedarf bei den Baubeteiligten für ein schnelles und kostengünstiges baubegleitendes außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren, wie es durch die Adjudikation erreicht wird. Gegenstand war daher zunächst eine Stellungnahme zum Arbeitspapier einer "Gerichtlichen Bauverfügung" aus der Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).

Quelle: www.dvpev.de

 

14.10.2011

Mediationsgesetz am 20.10.2011 im Bundestag

Gegen 19.10 Uhr entscheidet der Bundestag über den Mediationsgesetzentwurf (17/5335, 17/5496), den die Regierung eingebracht hat, um Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. Das Gesetz soll die Vollstreckbarkeit von in einer Mediation geschlossenen Vereinbarungen erleichtern, Mindestanforderungen an Mediatoren regeln und Modellprojekte ermöglichen. Für die Debatte vor der Abstimmung stehen 30 Minuten zur Verfügung.

» mehr

Quelle: Bundestag

 

27.05.2011

Experten streiten über Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation

Im Rechtsausschuss fand am 25.05.2011 eine Expertenanhörung statt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktlösung (17/5335) ist unter Experten umstritten. Während einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses bildete insbesondere die neben der außergerichtlichen und der gerichtsnahen Mediation vorgesehene gerichtsinterne Mediation einen Streitpunkt. Einig waren sich die Experten hingegen in der Feststellung, dass die im Entwurf genannten Ausbildungs- und Fortbildungsregelungen für Mediatoren erweitert werden müssten.

» mehr

Quelle: Bundestag

 

25.05.2011

Verband der Baumediatoren: Neue Ausbildung Wirtschaftsmediator "Bau und Immobilienwirtschaft"

Der Mediator am Bau kommt Berlin – In Zukunft sollen Mediatoren für eine bessere Streitkultur bei Bauprojekten sorgen. Gemeinsam haben der Verband der Baumediatoren VdB und DEKRA ein Fortbildungsprogramm zum Wirtschaftsmediator mit Schwerpunkt Bau-/Immobilienwirtschaft initiiert. An die Stelle von langwierigen und teuren Gerichtsverhandlungen sollen einvernehmliche Lösungen der Parteien treten.

Das neue Mediationsgesetz sieht die Förderung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung auch für die Baubranche vor. "Gerade Bauprojekte sind extrem konfliktträchtig", sagt Jörg Berner, selbst Mediator und Leiter des Geschäftsbereichs Bau und Immobilien bei DEKRA Industrial. "Solche Vorhaben sind komplex und häufig emotional, so sind unterschiedliche Standpunkte und Sichtweisen z. B. bei Mängeln vorprogrammiert."

Das Ziel des Mediators ist es, eine Lösung herbeizuführen, die beide Seiten als Vorzug gegenüber allen anderen Alternativen empfinden. "Gerichtsverfahren werden oft als als teuer und langwierig empfunden, Urteile als nicht streitadäquat und unbefriedigend gewürdigt", erklärt Dr. Martin Jung, Vorsitzender des Verbandes der Baumediatoren e.V. sowie Rechtsanwalt und Mediator. "Dabei bieten gerade die Besonderheiten von Konflikten in der Bau- und Immobilienwirtschaft, wie die Dauer der Leistungsbeziehung, andauernde Berührungspunkte sowohl in der Gewährleistungsphase wie innerhalb der Branche, disziplinübergreifende Problemstellungen und schließlich Zielkonflikte zwischen Budgetsicherheit und Sachverhaltsklärung gute Voraussetzungen für Win-Win-Situationen durch Vereinbarungen, in denen beide Parteien ihre wesentlichen Interessen verhandeln und usgleichen."

Bei Baustreitigkeiten stehen meist technische Inhalte und deren baubetriebliche und rechtliche Bewertung im Mittelpunkt. Deshalb ist es nötig, fachspezifisch qualifizierte Mediatoren an den Tisch zu bringen. Das Fortbildungsangebot des Verbandes der Baumediatoren und der DEKRA richtet sich an Juristen, Bauingenieure, Architekten, Immobilienverwalter und Sachverständige mit einschlägiger Berufserfahrung. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an der klassischen Wirtschaftsmediation und werden unter direktem Bezug auf Konflikte im Bau- und Immobilienbereich vermittelt. Besonderheit ist der modulartige Aufbau: Die fachliche Fokussierung der Grundausbildung erfährt eine Vertiefung mit Aufbaumodulen und führt zur Qualifizierung als "Fachmediator Bau". Ausbildungsorte sind das dib – Deutsches Institut für Betriebswirtschaft in Frankfurt/M., ein Unternehmen des DEKRA Konzerns, sowie die BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft e.V. in Berlin.

Quelle: VdB

 

18.05.2011

Rückgang der Bauprozesse in England nach Einführung von Adjudication nur ein Mythos?

Nach ersten Ergebnissen des Drittmittelprojekts „Construction Adjudication in England – ein Vorbild für die baurechtliche Konfliktlösung in Deutschland?“ der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, das die Erfahrungen in England mit Adjudication anhand empirischer Untersuchungen in den Fokus rückt, sind die Bauprozesse in England nach Einführung des Adjudication-Verfahrens nur um ca. ein Drittel zurückgegangen. Ob hierfür tatsächlich das Adjudication-Verfahren ursächlich ist, wird in Frage gestellt.

In Deutschland war bislang immer von einem Rückgang zwischen 95 % bis 98 % die Rede. Richtig dürfte jedoch nur sein, dass Adjudications-Entscheidungen in dieser Größenordnung nicht mehr gerichtlich aufgerollt werden. Da das englische Adjudication-Verfahren jedoch anders als in den FIDIC-Bedingungen nicht obligatorisch ist, kann nicht gleichzeitig auf den Rückgang der Bauprozesse geschlossen werden. Denn auch nach Einführung des englischen Adjudication-Verfahrens können die Parteien sofort vor Gericht ziehen.

Quelle: NZBau 2011, 257

 

28.04.2011

Schleswig-Holstein fordert Möglichkeit obligatorischer Mediation

In der 881. Sitzung des Bundesrates am 18.03.2011 hat das Land Schleswig-Holstein den Bundesrat ersucht zu beschließen, dass geprüft wird, ob dem Landesgesetzgeber im Wege einer Länderöffnungsklausel gestattet werden kann, für bestimmte Konflikte das Beschreiten des Rechtswegs von einer vorherigen Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung abhängig zu machen. Eine obligatorische Mediation stünde mit Artikel 5 Absatz 2 der Mediationsrichtlinie (Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen, ABl. L 136 vom 24.5.2008, S. 3), der Rechtsprechung des BVerfG und des EuGH im Einklang.

Quelle: BR-Drucks. 60/4/11 v. 15.03.2011

 

21.04.2011

Kritik am Mediationsgesetz

Die Absicht der Bundesregierung, Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern, findet Unterstützung unter den Fraktionen des Bundestages. An dem vorgelegten Gesetzentwurf (17/5335) übte jedoch während der ersten Lesung am Donnerstag, 14.04.2011, neben der Opposition auch die Unionsfraktion Kritik. So wurde bemängelt, dass der Gesetzentwurf keine klaren Aus- und Weiterbildungsregeln für den Mediator vorsehe. Zudem privilegiere der Entwurf die gerichtsinterne Mediation, was der Absicht zuwiderlaufe, die Gerichte zu entlasten. Sonja Steffen (SPD) forderte Kostenanreize für die außergerichtliche Streitbeilegung zu schaffen.  Auch Jens Petermann (Die Linke) sieht die Hauptprobleme des "halbgaren Gesetzentwurfs“ bei den ungeklärten Fragen zu den Kosten sowie der Aus- und Weiterbildung. Die Bundesregierung habe drei Jahre Zeit gehabt, die EU-Richtlinie umzusetzen, sagte Petermann. Trotzdem wirke der Entwurf wie mit der heißen Nadel gestrickt.

Quelle: Bundestag (http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/34103421_kw15_de_mediation/index.html)

 

25.03.2011

1000. Mediation am Landgericht Celle

Landgerichtspräsident Antonius Fahnemann (OLG Celle) verzeichnet einen „Wahnsinnssprung“ an Sachverständigenkosten. Kein größeres Verfahren komme ohne umfangreiche Gutachten aus, sagt Fahnemann. Überdurchschnittlich schnell sind die Osnabrücker Richter in Zivilsachen (8,2 Monate, Landesdurchschnitt: 8,5). Der Landgerichtspräsident plädierte eindringlich für die Mediation als erfolgreiches Instrument zur Konfliktlösung in Zivilsachen. Das Landgericht erwartet in diesem Jahr die 1000. Mediation.

Quelle: Osnabrücker Zeitung vom 23.03.2011

 

21.03.2011

Bundesrat befürwortet mehr außergerichtliche Mediation

Der Bundesrat hat sich am Freitag positiv zu den Plänen der Bundesregierung geäußert, sowohl die inner- als auch die außergerichtliche Mediation zu stärken. In einer ausführlichen Stellungnahme zeigen die Länder allerdings fachlichen Änderungsbedarf am Gesetzentwurf auf, um den Bedürfnissen der Praxis besser gerecht zu werden.

Dies betrifft zum Beispiel die Anforderungen und Standards, die an die Qualifikation der Mediatoren anzulegen sind, sowie die Modalitäten ihrer Auswahl. Zu prüfen sei auch, ob ein dispositives Beweiserhebungs- und Vortragsverbot die gewünschte Vertraulichkeit des Mediationsgesprächs besser sichern könnte. Weitere Anregungen betreffen die Stellung des Prozessbevollmächtigten sowie die Befugnisse des Mediators zur Protokollierung eines möglichen Vergleichs und zur Streitwertfestsetzung.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Mediation und andere Formen der außergerichtlichen Konfliktbeilegung umfassend regeln. Sie setzt damit die europäische Mediationsrichtlinie um, geht jedoch inhaltlich über diese hinaus.

Materialien zu BR-Drucksache 60/11

» Gesetzentwurf
» Stellungnahme

Quelle: Bundesrat

 

15.03.2011

Neue Studie von PwC und Europa-Universität Viadrina: Konsequentes Konfliktmanagement führt zu einer effizienten und nachhaltigen Lösung von Konflikten

Immer mehr Unternehmen setzen zur Regelung auftretender Konflikte auf eine differenzierte Auswahl konkreter Bearbeitungsverfahren. Ein umfassendes Konfliktmanagement stimmt unterschiedliche Konfliktlösungsmechanismen aufeinander ab, ist ausreichend finanziert und wird von der Unternehmensleitung unterstützt, wie die neuste Studie „Konfliktmanagement – Von den Elementen zum System“, die von der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC gemeinsam mit der Europa-Universität Viadrina (EUV), Frankfurt (Oder) erstellt wurde, herausgefunden hat.

Der nun vorgestellte dritte Teil der auf fünf Studien angelegten Serie zum Konfliktmanagement in deutschen Unternehmen basiert auf Fragestellungen, Erfahrungen und Erkenntnissen aus der Arbeit des Round Table Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft sowie fünf Fokusstudien. Der Aufbau von Konfliktlösungsmechanismen und -strukturen erfolgt in der Regel schrittweise. Bereits die Einführung erster Maßnahmen sollte dabei mit Blick auf einen möglichen Gesamtplan konzipiert werden, um später Reibungsverluste beim Aufbau eines umfassenden Konfliktmanagement-Systems zu vermeiden. Maßgeschneiderte Konfliktmanagement-Strukturen sind nur zu etablieren, wenn im Unternehmen bereits existierende formelle und informelle Strukturen zur Konfliktlösung miteinander vernetzt werden. Die langfristige Unterstützung von Seiten der Unternehmensleitung ist eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren eines Konfliktmanagement-Systems. Wichtig ist darüber hinaus, dass Unternehmen den Austausch mit anderen Betrieben und externen Beratern suchen, die Konfliktmanagement-Systeme aufbauen oder bereits aufgebaut haben.

» Studie


Quelle: Informationsdienst Wissenschaft e.V.

 

NEU
15.03.2011

Mediation am LG Berlin in 60-70 Prozent erfolgreich

An den Berliner Zivilgerichten sind im ersten Halbjahr 2010 in 382 Zivilprozessen Mediationsverfahren durchgeführt worden, die in 234 Fällen zu einer Vereinbarung führten. Dieses entspricht einer Quote von 61 Prozent. Berücksichtigt man die weiteren 24 Prozesse, die an anderen Gerichten oder Kammern des Landgericht anhängig waren, kommt man sogar auf eine Quote von 68 Prozent. Dieses Erfolgsquote bewegt sich im Rahmen der Vorjahre (2009: 68 Prozent bzw. 72 Prozent, 2008: 59 Prozent, 2007: 57 Prozent).

Quelle: Zeitschrift für Rechtspolitik 2011, S. 59

 

07.02.2011

Präsident des BGH kritisiert Mediationsgesetz

Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs (BGH), erwartet nach der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 05.02.2011) vom geplanten Mediationsgesetz keine nennenswerte Entlastung der Justiz.

Der Gedanke, Streitigkeiten mithilfe eines Schlichters einvernehmlich beizulegen, sei zwar "uneingeschränkt" zu begrüßen, sagte er beim Jahrespressegespräch des BGH. Allerdings eigne sich nach Tolksdorf die "weit überwiegende Zahl" der vor Gericht gebrachten Rechtsfälle nicht für eine außergerichtliche Mediation. Vor diesem Hintergrund scheinen gesetzliche Anreize für branchenspezifische ADR-Verfahren veranlasst.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

07.02.2011

Initiative in Hamburg für Streitschlichtung

Hamburg bietet sich als weltweiter Handelsplatz auch als Standort für internationale Unternehmen an, etwa in der Mediation und der Streitschlichtung. Dem Verein Rechtsstandort Hamburg, gehören alle wichtigen Institutionen von den Anwalts- und Notarkammern über Gerichte und die Justizbehörde an. Er hat sich zu Ziel gesetzt, die Hansestadt weltweit zu vermarkten. Unternehmen sollen gezielt die Vorteile der  Streitschlichtung in der Hansestadt erläutert werden, so Friedrich J. Mehmel, zweiter Vorsitzender. "Jeder Streit ist unterschiedlich, und für jeden gibt es andere Streitschlichtungsverfahren und Mediationen", erklärt Mehmel.

Auch Grit Tüngler unterstützt die Initiative: " Dazu sollte nicht nur die Justizbehörde, sondern auch die Bundesregierung einen Beitrag leisten. Wenn Hamburg mit Recht die Bedeutung des Hafens nicht nur als regionalpolitisch bedeutsamen Faktor, sondern als nationale Angelegenheit anmahnt, so gilt das auch für die Justiz."

Quelle: Welt vom 30.01.2011/Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

17.01.2011

Kabinett beschließt Mediationsgesetz

Am 12. Januar wurde vom Kabinett das Mediationsgesetz verabschiedet. Dieses nennt auch die Adjudikation als Streitbeilegungsverfahren, das durch das Gesetz gefördert werden soll. Nach einhelliger Ansicht der Tagespresse verfehlt das Gesetz aber weitgehend die Entlastung der Gerichte. Die Regelungen greifen zu kurz und setzen keine Anreize für die Bürger, außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch zu nehmen. Die FAZ weißt darauf hin, dass die Anwaltschaft eher gegenläufige Interessen innerhalb der Beratung verfolgen dürfte, als ein Mediationsverfahren einzuschlagen.

Siehe auch:

» BRAK schlägt Änderungen für neues Mediationsgesetz vor

Quelle: Redaktion Baukonfliktmanagement

 

21.12.2010

ARGE Baurecht diskutiert Adjudikationsverfahren

Baustreitigkeiten belasten den Baualltag. Sie kosten jedes Jahr Millionen, verzögern und verteuern das Bauen. Deshalb bemüht sich die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) seit Jahren um Verfahren zur schnellen Regelung solcher Baustreitigkeiten.

Neben der von der ARGE Baurecht etablierten "Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten" (SOBau), diskutiert die ARGE Baurecht auch das sog. Adjudikationsverfahren. Dabei handelt es sich um ein beschleunigtes Streitverfahren, bei dem im Gegensatz zur Schlichtung oder Mediation der Adjudikator eine für alle Parteien verbindliche Entscheidung trifft, die nur ein Gericht ändern oder wieder aufheben kann.

Um Möglichkeiten und Probleme der Adjudikation ging es auch bei der 36. Baurechtstagung der ARGE Baurecht Ende November in Leipzig. Der Vorsitzende der ARGE Baurecht, Rechtsanwalt Peter Oppler aus München, erläuterte vor 300 Mitgliedern die Chancen, die das Adjudikationsverfahren für alle am Bau Beteiligten eröffnen könnte.

» mehr

Quelle: ARGE Baurecht

 

20.12.2010

LG Heilbronn kippt Mediations-Klausel innerhalb Allgemeiner Geschäftsbedingungen

Das LG Heilbronn, Urteil v. 10.09.2010 - 4 O 259/09 hat eine Mediations-Klausel innerhalb eines Bauvertrages für intransparent gehalten (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB), die nur auf eine Internetseite hinsichtlich des Verfahrensablaufes verwies und nicht selbst die elementaren Verfahrensregeln (Kostentragung, Dauer, Durchführungszeitpunkt etc.) beinhaltete.

Wenn ein Mediations-Verfahren vor Klageerhebung durchlaufen werden muss, sei eine Klage auch ohne einen Mediations-Versuch zulässig, da die Mediation ohnehin jederzeit abgebrochen werden könne. Der Verweis auf einen zunächst durchzuführenden Güteversuch erweise sich als bloße Förmelei. Diese Auslegung widerspricht jedoch dem Beschluss des BVerfG v. 14.02.2007 - 1 BvR 1351/01.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

02.12.2010

Bauprozesse sollen durch gesetzliche Adjudikation eingedämmt werden

Pro Jahr beginnen 70.000 Gerichtsverfahren in Bau- und Architektensachen. Diese sollen durch ein gesetzliches Adjudikations-Verfahren eingedämmt werden, indem ein neutraler Sachverständiger direkt vor Ort schlichtend tätig wird. Baumediatoren oder Adjudikatoren könnten künftig mit strukturierten Verhandlungen oder direkten Entscheidungen ausufernde Bauprozesse verhindern.
 
Quelle: Handelsblatt vom 30.11.2010, S. 21

 

02.12.2010

Unternehmen implementieren systematisches Konfliktmanagement

Viele Unternehmen haben den Vorteil von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren erkannt und setzen bei Konflikten vermehrt auf professionelle Konfliktmanager. Zu den Pionieren gehören Unternehmen wie Siemens oder die Deutsche Bahn. So haben sich die Mediations-Verfahren verdoppelt. In wenigen Jahren werden ADR-Verfahren zum Standard gehören.

» zur Meldung
 
Quelle: Handelsblatt

 

01.12.2010

Neue ADR-Regelwerke der DIS in Frankfurt vorgestellt.

Am 25.11.2010 präsentierte die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main und dem Frankfurt International Arbitration Center (FIAC) die neuen DIS-ADR-Regelwerke vor rund 60 interessierten Teilnehmern in Frankfurt.

Eine kurze Begrüßung wurde von Herrn RA Thomas Klich (DIS) gegeben. Die DIS-Konfliktmanagement-Ordnung wurde von Herrn RA Christian Stubbe (Heidelberg) präsentiert. Die DIS-Mediations-Ordnung wurde von Herrn Volker Herrmann, LL.M. (Beiten Burkhardt) präsentiert. Die DIS-Schiedsgutachtenordnung und DIS-Gutachtenordnung wurde von Herrn Stubbe vorgestellt. Interdisziplinär wurde die DIS-Verfahrensordnung für Adjudikation von Herrn Dr. Helmut Köntges (Essen) und Herrn RA Volker Mahnken (Siemens AG, Erlangen) vorgestellt.
 
Die dem eigentlichen ADR-Verfahren vorgeschaltete Konfliktmanagement-Ordnung beinhaltet letztlich ein Konflikt-Clearing über die entsprechende Verfahrensordnung. Der Vorteil liegt darin, dass die entsprechende Verfahrensordnung dann von der DIS als institutionellem Herausgeber zwischen den Parteien Vertragsbestandteil wird, so dass die AGB-Problematik wegen fehlender Verwendereigenschaft nicht mehr zum Tragen kommt. Rechtsanwalt Stubbe verortete das Adjudikations-Verfahren als vorläufig bindendes Schiedsgutachten. Dieses ADR-Verfahren sei eine zwingende Ergänzung mit Schlagkraft zur Mediation. Das Verfahren gewährleiste einen Fortschritt der Arbeiten und verhindere Arbeitseinstellungen und empfindliche Bauablaufstörungen. Von dem konfliktbegleitenden Stand-by-Adjudikator, der in der DIS-Adjudikations-Verfahrensordnung im Gegensatz zur DIS-Schiedsgutachten-Ordnung (ad hoc-Adjudikator) verankert ist, hat die Stand-by-Adjudikation den Vorteil, dass die Eingangsschwelle niedriger ist, die Konflikte zu klären, da die Adjudikatoren den Parteien bereits bekannt und auf der Baustelle präsent sind.
 
Herr Dr. Köntges konnte aus seiner langjährigen Erfahrung berichten, dass schon die Präsenz eines Stand-by-Adjudikatoren-Gremiums streitvermeidend wirkt. Er verwies darauf, dass nach seiner Erfahrung ein Adjudikations-Verfahren ca. 120 Tage dauert und 0-2 % des Auftragswertes an Kosten verursache. Nach seiner Erfahrung würden 75 % der Adjudikations-Entscheidungen akzeptiert. Herr Dr. Köntges wies abschließend noch einmal daruf hin, dass bereits im Jahre 1995 die Weltbank das Adjudikations-Verfahren in ihre Vergaberichtlinien aufgenommen haben.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

25.11.2010

Adjudikation gegen Elbphilharmonitis

Die Bundesregierung lässt gerade durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen, wie ein neues Bauvertragsrecht auszugestalten ist. Auch die baubegleitende Streitbeilegung muss zwingend innerhalb eines neuen Bauvertragsrechts Eingang finden, da nur so gewährleistet ist, dass die gesetzlichen Neuerungen zweitnah durchgesetzt werden können. Durch außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren wie der Adjudikation lassen sind insbesondere auch Kostenexplosionen minimieren, die jüngst beim Hamburger Prestigeprojekt Elbphilharmonie zu beobachten sind.
 
Quelle: Börsen-Zeitung vom 24.11.2010, S. 2

 

25.11.2010

Elbphilharmonie: Außergerichtlicher Vergleich gescheitert - Hamburg verklagt Hochtief

Elbphilharmonie Westansicht (Foto/Quelle: Herzog & de Meuren/www.elbphilharmonie.de)Grafik: © Herzog & de Meuren/www.elbphilharmonie.de

In der juristischen Auseinandersetzung um die Verzögerungen beim Bau der Elbphilharmonie ist ein außergerichtlicher Vergleich gescheitert. Sowohl der Baukonzern Hochtief als auch die städtische Realisierungsgesellschaft (ReGe) erklärten vergangenen Freitag, dass sie bei den Verhandlungen um einen Terminplan zu keiner Einigung gekommen seien.

Nun muss das Hamburger Landgericht im Dezember über das weitere Fortgehen entscheiden. Die ReGe hatte Klage gegen Hochtief eingereicht. So soll geklärt werden, ob der Baukonzern einen detaillierten Terminplan zum weiteren Verlauf der Bauarbeiten zu liefern hat. Im Januar hatte Hochtief der Stadt mitgeteilt, dass sich die Fertigstellung des Hamburger Prestigeobjektes um ein Jahr verzögern wird.

Der Baukonzern weist die Vorwürfe als unbegründet zurück und verweist darauf, einen Bauplan geliefert und die ReGe regelmäßig über den Verlauf der Arbeiten informiert zu haben. Die ReGe will Hochtief in Regress nehmen, weil der Baukonzern den Fertigstellungstermin aus selbst verschuldeten Gründen nicht eingehalten habe. Im Raum stehen 13,5 Monate Bauzeitverlängerung und bis zu 40 Millionen Euro Vertragsstrafe.
 
Quelle: jto/dpa/WB-Online-Redaktion

 

23.11.2010

Allensbach Umfrage: Deutsche sind keine Prozesshanseln

Renate Köcher (Institut für Demoskopie Allensbach) sagte der Welt-Online: „Der großen Mehrheit der Bevölkerung ist der Gedanke unangenehm, vor Gerichtsschranken zu treten“. Aus ihrem Rechtsreport 2010 geht hervor, dass 85 % der Befragten mit Gerichtsverfahren eher unangenehme Assoziationen verbinden. 51 % sagen sogar, dass die einen Prozess vermeiden möchten. Nur 12 % haben kein Problem damit, ihr Recht in einem Gerichtsverfahren durchzusetzen. 60 % finden, dass die Gerichte überlastet sind. Bei Mietstreitigkeiten halten 53 % und bei Nachbarschaftsstreitigkeiten 87 % Mediation für das bessere Verfahren.
 
Quelle: Welt-Online v. 17.11.2010

 

23.11.2010

Dritte Studie zum Konfliktmanagement der Viadrina Universität kommt

Die von der Viadrina Universität und PricewaterhouseCoopers aufgelegte Studienreihe, die untersucht, wie Unternehmen mit Konflikten umgehen und wie sie das richtige Verfahren für Konflikte finden, wird Ende November eine weitere Studie hervorbringen. Nach dieser gehen nur eine Handvoll Unternehmen ihre internen und externen Konflikte systematisch an. Fast alle Unternehmen propagieren dieses aber in ihrer Unternehmenskultur. Positiv wird jedoch bewertet, dass das Thema nicht mehr totgeschwiegen werde, sondern sich die Unternehmen dazu bekennen, dass es Konflikte gäbe.
 
Quelle: Financial Times Deutschland v. 09.11.2010

23.11.2010

Einsparungen von 24. Med. Euro durch gesetzliche Adjudikation

Das Adjudikations-Verfahren wird aktuell in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für ein neues Bauvertragsrecht diskutiert. Rund 70.000 Gerichtsverfahren in Bau- und Architektenstreitigkeiten werden erstinstanzlich pro Jahr angestrengt. Die Verfahren verursachen nach Hochrechnungen der Bergischen Universität Wuppertal pro Jahr rund 75. Mrd. Euro an Kosten für Anwälte, Justizbehörden und Sachverständige. Pro Jahr können mit Adjudikation Kosten von rund 24 Mrd. Euro eingespart werden, wenn Adjudikation in ein neues Bauvertragsrecht Eingang finden würde.
 
Quelle: Die Welt v. 17.11.2010

 

11.11.2010

Verband der Baumediatoren diskutiert kooperativen Bauvertrag

Der Verband der Baumediatoren hat im Rahmen seiner diesjährigen Herbsttagung am 5. und 6. November der Baumediation weiteren Schub verliehen. Es wurde herausgestellt, dass die Mediation auch dazu geeignet ist, einen kooperativen Bauvertrag auszuhandeln und bereits so erhebliche Wertschöpfungspotenziale zu generieren. Für einen kooperativen Bauvertrag wurde eine gestufte Streitbeilegungsklausel diskutiert, die zunächst bilaterale Gespräche auf Arbeits-, dann auf Geschäftsführungsebene und für deren Scheitern die Baumediation und optional außergerichtliche Drittentscheidungsverfahren vorsieht. Der VdB öffnet sich damit einem systematischen Baukonfliktmanagement und stärkt damit die Baumediation als das geborene Verfahren zur Lösung von Baukonflikten.

Es bleibt zu hoffen, dass entsprechend der Empfehlung des 3. Deutschen Baugerichtstages e.V. die Anbieterinstitutionen von ADR-Verfahren den Fokus stärker auf ein gemeinsames Vorgehen richten.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement
 

 

08.10.2010

BRAK nimmt zum Referententwurf des geplanten Mediationsgesetzes Stellung

BRAK zum Referentenentwurf des MediationsgesetzesDie Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt im Grundsatz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Sie spricht sich jedoch ausdrücklich gegen die Festschreibung der richterlichen Mediation aus.

Denn es ist zu befürchten, dass diese gerade nicht dem Ziel des Gesetzes, die außergerichtliche Streitbeilegung zu fördern, dient und auch nicht zu einer weiteren Justizentlastung beiträgt.

Aus Sicht der BRAK ist die vorgesehene Regelung zur Vollstreckbarkeit der Mediationsvereinbarung nicht akzeptabel. Sie spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass Mediationsvereinbarungen, die dadurch zustande kommen, dass ein nicht anwaltlicher Mediator rechtliche Regelungsvorschläge unterbreitet, für vollstreckbar erklärt werden können, ohne dass eine anwaltliche Beratung der Parteien stattgefunden hat. Eine solche Mediationsvereinbarung verstößt bereits gegen § 2 Abs. 3 Ziff. 4 RDG.

Schließlich kritisiert die BRAK, dass durch den Entwurf keine Mediationskostenhilfe eingeführt wird. Diese Entscheidung läuft dem Ziel des Gesetzentwurfs, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern, zuwider. Denn Mediation ist so nur für den nicht bedürftigen Rechtsuchenden eine Alternative zur Streitentscheidung durch ein Gericht.

» zur vollständigen Stellungnahme

Quelle: BRAK/WB-Online-Redaktion
 

 

30.09.2010

Neuer D.A.S.-Rechtschutztarif bietet mehr Mediation

Mit dem neuen Rechtsschutz-Tarif ab Oktober 2010 erweitert die D.A.S. Rechtsschutzversicherung aus der Ergo-Versicherungsgruppe ihre Leistungen.

Die D.A.S. Rechtsschutz-Versicherung weitet das Mediations-Angebot im privaten Bereich ihrer Kunden deutlich aus: Mediationsverfahren können in Zukunft auch in Rechtsgebieten durchgeführt werden, die bislang gar nicht oder nur in Teilen versicherbar waren (zum Beispiel Familien- und Erbrecht, Baurecht). Es gelten keinerlei Risikoausschlüsse mehr. Ein Mediationsverfahren kann – für einen Streitfall der nach Vertragsabschluss eingetreten ist – direkt in Anspruch genommen werden, ohne die bei Rechtsschutzversicherungen sonst übliche Wartezeit von drei Monaten.

Bereits seit 2005 gehört die Mediation als außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren zum Angebot der D.A.S. Bislang wurden rund 2600 Mediationen initiiert – vor allem in den Bereichen Immobilien-, Vertrags- und Arbeitsrecht. Damit ist der Versicherer eigenen Angaben zufolge der größte Anbieter privater Mediation in Deutschland. “Die Erfolgsquote spricht für das Verfahren: Von den durchgeführten Mediationen sind rund 74 Prozent erfolgreich”, sagt D.A.S.-Vorstandssprecher Rainer Tögel. Bei einer gescheiterten Mediation bleibt dem Versicherungsnehmer immer noch die Möglichkeit, über die klassische Rechtsschutzdeckung die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen.
 
» mehr auf www.cash-online.de

 

27.09.2010

Die Presse: Schnelle Einigung statt langen Prozesses

Obwohl die außergerichtliche Streitbeilegung am Bau genau geregelt ist, hat sie sich bislang nicht durchgesetzt. In Deutschland soll sie jetzt verpflichtend werden.
 
Ein Bauvorhaben ist ein komplexer Vorgang mit vielen Mitwirkenden und noch mehr Anlässe für Streitigkeiten – insbesondere bei ungeplanten Mehrkosten. Allzu oft folgen lange, kostspielige Gerichtsverfahren. Nervenaufreibend für den Auftraggeber, mitunter Existenzbedrohend für die Unternehmen, die mitunter jahrelang auf ihr Geld warten müssen. Um derlei Verfahren abzukürzen beziehungsweise ganz zu vermeiden hat das österreichische Normungsinstitut bereits vor knapp einem Jahrzehnt Regelungen für die außergerichtliche Streitbeilegung auf dem Bau erstellt. Auf den Papieren dürfte mittlerweile eine dicke Staubschicht liegen – sie wurden seither kaum in die Hand genommen. Man zieht offensichtlich lieber vor Gericht, als für Unstimmigkeit außergerichtliche Einigungen zu finden. Dabei böten vor allem bei größeren Projekten Schiedsgerichtsverfahren in den Augen ihrer Befürworter eine Möglichkeit, in einem unbürokratischen Vorgehen schnell und effizient zu einer fairen Lösung zu kommen.
 

Begleitung der Baustelle

Die Schiedsgerichte bestehen im Wesentlichen aus je einem Sachverständigen des Auftraggebers und des Auftragnehmers sowie einem Juristen. Das Besondere: Die Beteiligten sind von vornherein in das Bauvorhaben eingebunden, haben also auch ohne aufwendige Gutachten alle notwendigen Informationen parat und können bei Streitfällen daher rasch entscheiden. An solchen schnellen Schiedssprüchen anstelle langwieriger Gerichtsverfahren – sie können bei Ausnutzung aller Instanzen zehn bis zwölf Jahre dauern – hat vor allem die Bauwirtschaft Interesse. Peter Fischer, als Chief Contract Manager der Strabag für alle Vertragsmanagement-Fragen des Konzerns zuständig, meint etwa: „Die Justiz arbeitet genau und ordentlich, aber die Verfahrensdauer ist inakzeptabel, und als Bauunternehmen würden wir natürlich ein schnelleres Verfahren bevorzugen.“
 
Heimo Ellmer, Experte für das Bauvertragswesen im Normungsinstitut, ortet als Bremser der zügigen Verfahren im Rahmen von Schiedsgerichten Auftraggeber, die der öffentlichen Hand nahestehen: „Sie tun sich schwer mit Schlichtungen, denn hier kann es zu Vorwürfen kommen, man habe sich benachteiligen lassen, während ein Gerichtsentscheid eindeutig ist“, erklärt er. Ähnlich äußert sich Rainer Kurbos, Rechtsanwalt und Baurechtsexperte in Graz: „Das ist historisch bedingt, weil es einige Schiedsverfahren gab, bei denen die öffentliche Hand nicht glücklich weggekommen ist“, erzählt er.
 
Bei den der öffentlichen Hand nahestehenden Auftraggebern wie der Asfinag macht man aus der Skepsis gegenüber Schiedsgerichten keinen Hehl: „Für uns als ein im Eigentum des Bundes stehendes Unternehmen wäre es doch seltsam, wenn wir anstelle der ordentlichen Gerichtsbarkeit private Schiedsgerichte in Anspruch nehmen würde“, meint Hubert Resch, Leiter der Asfinag-Rechtsabteilung. In dieselbe Kerbe schlägt Ernst Aichiger, Pressesprecher der Bundesimmobiliengesellschaft: „Als republiknahes Unternehmen vertrauen wir dem österreichischen Rechtsstaat und befassen mit Streitfragen die Gerichte.“
 
Auftraggeber am längeren Ast

Die Auftraggeber haben allerdings beim Gang vor Gericht die Nase vorn. So lange der Richter keine Entscheidung gefällt hat, müssen sie für die umstrittene Bauleistung nicht zahlen. Auf dieser Basis lassen sich nach dem Motto „Besser den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach“ mitunter Vergleiche vereinbaren, bei denen das Bauunternehmen einer (zu) geringen Zahlung zustimmt, nur um sich den Weg durch die Instanzen zu ersparen, heißt es aus der Bauwirtschaft.
 
In Deutschland versucht nun der der Bauwirtschaft nahestehende Baugerichtstag eine gesetzliche Regelung zu erwirken, die die Schiedsgerichtsbarkeit bei Bauaufträgen – im Nachbarland als Adjudikation bezeichnet – zwingend vorschreibt. Eine Ausnahme sollte es nur für private Bauherren geben. Hindernisse sind unter anderem verfassungsrechtliche Fragen, „da die Rechtswegsgarantie beeinträchtigt werden könnte, wenn ich einen Auftraggeber zwinge, Adjudikation anstelle eines staatlichen Gerichts in Anspruch zu nehmen“, sagt Roland Kandel, Geschäftsführer Baugerichtstag.
 
Er hofft auf Unterstützung vonseiten der Länder: „Hier könnte ich mir Interesse vorstellen, da die Regelung die Justiz entlastet“, erzählt er. Andererseits haben auch in Deutschland die Länder als Auftraggeber der Bauwirtschaft Interesse an der Aufrechterhaltung des Status quo mit ihren langen Verfahren, meint Kandel: „Da könnte natürlich das Argument kommen, man müsse als Auftraggeber dann zu schnell zu viel Geld zahlen.“
 
Quelle: "Die Presse", Print-Ausgabe vom 27.09.2010  

 

27.09.2010

Niedersachsen diskutiert außergerichtliche Streitbeilegung für öffentliche Bauvorhaben

Die außergerichtliche Beilegung von Baustreitigkeiten war das Thema im diesjährigen Bauforum des Niedersächsischen Finanzministeriums am 22. September in Hannover. Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Wege zur Vermeidung langwieriger, kosten- und ressourcenintensiver Gerichtsstreitigkeiten bei öffentlichen Bauvorhaben. Ziel war es, die Projektbeteiligten für die Möglichkeiten alternativer Konfliktbewältigungsverfahren zu sensibilisieren, Skepsis abzubauen und insbesondere auch öffentliche Auftraggeber zu motivieren, stärker auf eine außergerichtliche Lösung von Baustreitigkeiten zu setzen und damit ein effizienteres Konfliktmanagement zu fördern.
 
» mehr auf www.mf.niedersachsen.de

 

16.09.2010

RICS und Eucon bauen Kooperation aus

Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) baut als internationaler Berufsverband der Immobilienfachleute die seit bereits drei Jahren bestehende Partnerschaft mit dem Europäischen Institut für Conflict Management (Eucon) auf dem deutschen Markt aus.

Künftig wollen beide Institutionen enger im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung in der Immobilien- und Finanzwirtschaft kooperieren. Im Vereinigten Königreich wird die RICS rund 10.000 mal pro Jahr als Benennungsinstitution vorgeschlagen.

Die Kooperation sieht vor, dass Mediationsverfahren nach den Eucon-Standards abgewickelt werden und dem Mediationscontrolling des Instituts unterliegen. Rund 25 qualifizierte „Business Mediatoren RICS“ sollen im Pool von Eucon gelistet werden. Der Pool umfasst aktuell deutschlandweit rund 75 Mediatoren. Zudem soll ein regelmäßiger und strukturierter Wissens- und Erfahrungsaustausch für Mitglieder und Mediatoren etabliert werden. Thomas Wiegelmann, Leiter der Professional Group Dispute Resolution der Rics Deutschland und Mitglied des Eucon-Vorstands sagt: „Die Kooperation ist ein weiterer Schritt, die Mediation als effizientes Instrument der Konfliktlösung zunehmend im deutschen Markt zu etablieren.”

Die Kooperation ist sicherlich ein richtiges Signal für einen doch sehr unübersichtlichen Markt der außergerichtlichen Streitbeilegung. Dass es den Anbieter-Institutionen im Bauwesen nur dann gelingen wird, nachhaltig Verfahren zu generieren, wenn Vertrauen in einheitliche Standards sichergestellt sind, hat bereits der AKVII/2 des Deutschen Baugerichtstages auf dem 3. Deutschen Baugerichtstag 2010 angemahnt. So sollten auch die Deutsche Gesellschaft für Baurecht (DGfBR), der Verband der Baumediatoren (VdB), die ARGE Baurecht im DAV und die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) sich diesem Weg anschließen. Bewertungsmaßstab für die Qualität der Anbieter-Institutionen sind erfolgreich abgewickelte Verfahren, weniger vereinsinterne Gesprächszirkel und Selbstbeweihräucherung.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

03.09.2010

Beraterhaftung im Zusammenhang mit ADR-Verfahren

Die Neuauflage von Althaus / Heidl hat sich der in der Literatur vertretenden Auffassung angeschlossen, wonach der beratende Rechtsanwalt, der seinen Mandanten nicht über die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung umfassend aufklärt, haftet. Der Bearbeiter des Kapitels „Außergerichtliche Streitbeilegung“ Burchard von Behr sorgt damit für eine gefestigte Ansicht in der Literatur, so dass belad die ersten Gerichtsentscheidungen folgen werden.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

12.08.2010

Erster Ausbildungsgang Baumediator

Das Haus der Technik (RWTH Aachen) bietet zum Oktober 2010 eine Ausbildung zum Baumediator an. Erstmalig werden damit branchenspezifische Kenntnisse in eine Mediationsausbildung integriert. Die 160 Ausbildungsstunden erstrecken sich über acht Module bis Sommer 2011. Das Ausbildungsangebot richtet sich insbesondere an Architekten, Ingenieure, Projektsteuerer, Bausachverständige und Führungspersönlichkeiten aus Bauunternehmen und Verwaltung und wird vom dem renommierten Baumediator Christoph Bubert und Andrea Wegner-Katzenstein vermittelt. Die Teilnehmer erweben das Zertifikat "Baumediator".

» mehr auf www.hdt-essen.de

 

06.08.2010

Mediationsgesetz: Referentenentwurf an Länder und Verbände versendet

Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes gestern an Länder und Verbände verschickt.

Ziel des Entwurfs ist die Stärkung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Zum Entwurf des Mediationsgesetzes erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "In einer veränderten Rechts- und Streitkultur muss den Möglichkeiten der Mediation mehr Platz eingeräumt werden. Streitende wissen selbst am besten, wie ihr Konflikt zu lösen ist." Außerdem kann die Mediation dazu beitragen, zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Der Referentenentwurf sieht neben Regeln zur Neutralität und Unabhängigkeit der Mediatorinnen und Mediatoren unter anderem vor, dass Mediationsvereinbarungen künftig leichter vollstreckt werden können. Zudem soll eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatoren eingeführt werden. Aus einer solchen Verschwiegenheitspflicht folgt ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Zivilprozessordnung und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen. Dadurch kann die Vertraulichkeit der Mediation geschützt werden.

» mehr auf www.werner-baurecht.de

» Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz vom 04.08.2010

 

30.07.2010

Deutscher Baugerichtstag wird Adjudikation nicht weiter verfolgen

Der Arbeitskreis VII „außergerichtliche Streitbeilegung“ des Deutschen Baugerichtstages wird das Thema der Adjudikation auf dem 4. Baugerichtstag nicht weiter vertiefen.

Nachdem die Empfehlungen an den Gesetzgeber des 2. Baugerichtstages auf dem 3. Baugerichtstag 2010 in Hamm konkretisiert wurden, sei nun der Gesetzgeber am Zug die Empfehlungen aufzugreifen und umzusetzen. Hierzu wolle der Baugerichtstag die Empfehlungen im Herbst auf ministerieller Ebene vorstellen. Aktuell sei auch kein Bedarf, das Thema Adjudikation auf vertraglicher Grundlage weiter zu verfolgen, da neben der Schiedsgutachten-Ordnung (DIS-SchGO) und der Adjudikations-Verfahrensordnung (DIS-AVO) der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) und der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL-Bau) der Deutschen Gesellschaft für Baurecht (DGfBR) sowie der Adjudikations-Verfahrensordnung (AO-Bau Alpha) kein weiterer Raum für eine Verfahrensordnung des Baugerichtstags sei. Vielmehr wolle der AKVII das Thema der Mediation und das Verfahren nach § 18 Nr. 2 VOB/B auf die Tagesordnung nehmen.

Die 6. Empfehlung des AKVII im Rahmen des 3. Baugerichtstages, wonach eine gemeinsame Adjudikations-Ordnung zur vertraglichen Vereinbarung nach Maßgabe der vorhandenen Regelwerke entwickelt werden solle, wird daher von den Anbieter-Institutionen selbst in die Hand genommen werden müssen. Wünschenswert wäre eine gemeinsame Initiative, da die bestehenden Regelwerke gravierende Unterschiede aufweisen, die zu Unsicherheiten bei den Anwendern führen und eine Etablierung der Adjudikation auf vertraglicher Grundlage hemmen.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

23.07.2010

DGfBR plant Ausbildungsordnung für Streitlöser

Die Deutsche Gesellschaft für Baurecht (DGfBR) diskutiert in ihrem AK Außergerichtliche Streitlösung eine Ausbildungsordnung für die Streitlöser der Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL-Bau). Die Ausbildung soll Voraussetzung sein, um als Streitlöser für die SL-Bau von der DGfBR benannt werden zu können. Die Ausbildung soll nur eine Woche dauern und nicht zwischen Mediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachtern oder Schiedsrichtern differenzieren. Sie endet mit einer Abschlussprüfung. Voraussetzung ist jedoch, dass die Streitlöser eine Mediationsausbildung haben; für Juristen wird ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht oder eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Richter in Bausachen gefordert. Architekten und Ingenieure benötigen nur eine mindestens dreijährige Erfahrung als Bauleiter; öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige benötigen keine gesonderte Praxiserfahrung.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

21.07.2010

BMJ: Mediation stärken für mehr gemeinsame Konfliktlösungen

Zu dem am Montag an die Ressorts versendeten Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Der Entwurf eines Mediationsgesetzes soll zu einer erheblichen Stärkung der außergerichtlichen Streitbeilegung führen.

Der vorgelegte Referentenentwurf sieht die Förderung des Mediationsverfahrens vor. Die Regelung soll grenzüberschreitende und nationale Sachverhalte auf eine einheitliche Grundlage stellen, um eine Rechtszersplitterung zu vermeiden.

Im Referentenentwurf werden die Aufgaben der Mediatorinnen und Mediatoren beschrieben und Offenbarungspflichten und Tätigkeitsbeschränkungen festgelegt, die ihre Neutralität und Unabhängigkeit sicherstellen sollen.

Die vorgesehenen Änderungen erleichtern darüber hinaus die Vollstreckbarkeit von Mediationsvereinbarungen und regeln eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatorinnen und Mediatoren. Aus der Verschwiegenheitspflicht folgt zugleich ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Zivilprozessordnung und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen. Der Referentenentwurf schützt so die Vertraulichkeit der Mediation.

» mehr auf werner-baurecht.de

 

02.07.2010

Anwaltshaftung bei unterlassener Aufklärung über außergerichtliche Streitbeilegung im VOB/B-Vertrag

Der von Jansen und Preussner herausgegebene Beck'sche Online-Kommentar (Stand: 01.09.2009) hat sich der in der Literatur vertretenden Auffassung angeschlossen, wonach der beratende Rechtsanwalt bei VOB/B-Verträgen im Hinblick auf § 18 Nr. 3 VOB/B über die Möglichkeiten der Implementierung eines Verfahrens zur außergerichtlichen Streitbeilegung (ADR) aufklären muss. Der Anwalt ist verpflichtet, die Möglichkeit des Verfahrens nach § 18 Nr. 3 VOB/B im Einzelnen darzustellen und die Vorzüge dieses Verfahrens dem Mandanten zu erläutern. Für die Beratungspraxis der Anwälte bedeutet dieses erhöhte Sorgfaltspflichten. Sollte eine Beratung nicht erfolgt sein, drohen Anwälten empfindliche Schadensersatzansprüche, da die außergerichtliche Streitbeilegung für den Mandanten wesentlich kostengünstiger als die gerichtliche Anspruchsdurchsetzung ist.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

02.07.2010

Staudinger: Adjudikaton = Schiedsgutachten

Prof. Dr. Volker Rieble hat sich in seiner Neubearbeitung 2009 des Staudingers der in der Literatur im Vordingen befindlichen Auffassung angeschlossen, wonach das Adjudikations-Verfahren als Schiedsgutachten zu verorten ist. Hiermit sorgt der renommierteste BGB-Kommentar für weitere Rechtssichheit im Umgang mit Adjudikation. Diese Einordnung führt dazu, dass grundsätzlich die Regelung der §§ 317 ff BGB Anwendung finden. Est besteht keine Notwendigkeit, gerichtliche Verfahrensgarantien zu beachten. Insbesondere ist rechtliches Gehör nicht zu gewährleisten.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

02.07.2010

Voit: Adjudikations-Entscheidung im Urkundenprozess durchsetzbar

Prof. Dr. Wolfgang Voit vertritt in der 7. Auflage 2009 des ZPO-Kommentars Musielak die Auffassung, dass eine Adjudikations-Entscheidung als Urkunde innerhalb des Urkundenprozesses vorgelegt werden kann. Mit dieser bereits im Schrifttum vertretenen Auffassung wird es für die Baubeteiligten möglich, eine schnelle gerichtliche Durchsetzung der Adjudikations-Entscheidung zu erlangen. Einwendungen können im Urkundenprozess nur durch Urkunden erfolgen. Dieses führt beispielsweise dazu, dass Mängel gegen einen Zahlungsanspruch nicht eingewendet werden können, da Sachverständigengutachten als unzulässige Beweismittel nicht vorgelegt werden können.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

11.06.2010

OLG Düsseldorf führt Mediation ab Juli 2010 ein

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bietet ab dem 1.7.2010 als erstes Oberlandesgericht in Nordrhein-Westfalen richterliche Mediation an. Die offizielle Informationsveranstaltung findet am 17.6.2010, 17.00 Uhr, im Oberlandesgericht statt.

» mehr auf www.werner-baurecht.de

 

10.06.2010

Hammacher sieht Möglichkeit erheblicher Entlastung der Staatskassen durch Adjudikations-Beschlüsse des Baugerichtstages

Der renommierte Rechtsanwalt Dr. Peter Hammacher sieht durch die Beschlusslage des 3. Deutschen Baugerichtstages hinsichtlich der Einführung der gesetzlichen Adjudikation eine enorme Chance der Entlastung von Gerichten und der Staatskasse. Die Streitkultur würde damit revulotioniert. Positiv sei auch, dass Mediations-Verfahren nach den Beschlüssen des Baugerichtstages das Adjudikations-Verfahren ergänzen könnten. So bliebe es den Parteien im Streitfall unbenommen, auch von diesem effektiven ADR-Verfahren vor einem Adjudikations-Verfahren Gebrach zu machen.

» mehr auf www.brainguide.in

Quelle: Brainguide

 

27.05.2010

Adjudikation wird zum Politikum

Die gesetzliche Implementierung des Adjudikations-Verfahren wird zunehmend als Politikum wahrgenommen. Während sich die Unternehmer auf das Verfahren freuen, sehen Anwälte einen Teil ihres Geschäftsfeldes in Gefahr. Anwälte sehen „Streitigkeiten werden über Jahre und Instanzen aufgebläht, und am Ende ist keiner zufrieden“, konstatiert Rechtsanwalt Hein-Jürgen Schramke (Baker & McKenzie). Die Immobilien-Zeitung sieht den Anwälten die „Felle (oder Fälle?!) davonschwimmen“.

Quelle: Immobilien-Zeitung vom 27.05.2010, S. 11

 

27.05.2010

Justizministerin Kuder: „Mediation setzt neue Impulse“

Das Mediationsverfahren hat sich in den vergangenen Jahren in Mecklenburg-Vorpommern als eine wertvolle Ergänzung und Erweiterung von gerichtlichen Verfahren im Land etabliert und steht bundesweit in vorderster Reihe. „Damit ist ein breites Interesse unterschiedlicher Berufsfelder," so Ministerin Kuder, „vor allem auch der kleineren und mittelständischen Unternehmen und Gewerbetreibenden an der gerichtlichen und außergerichtlichen Mediation repräsentiert. Die positiven Erfahrungen der letzten Jahre machen Mut, verstärkt darüber nachzudenken, das Mediationsverfahren bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt, bevor überhaupt ein Gericht mit der Angelegenheit befasst wird, einzusetzen.“

» mehr auf www.mvregio.de

 

10.05.2010

Deutscher Baugerichtstag konkretisiert Regelungen für gesetzliches Adjudikations-Verfahren

(Quelle: Deutscher Baugerichtstag)

Der AKVII hat im Rahmen des 3. Deutschen Baugerichtstages nach einer sehr kontroversen Diskussion die Regelungen für ein gesetzliches Adjudikations-Verfahren konkretisiert. Der Gesetzgeber soll demnach auch Mindestqualifikationsanforderungen an die Zulassung zum Adjudikator regeln. Erhebliche Einwände kamen von Seiten der Anwaltschaft, die offensichtlich berufspolitisch motiviert waren. Zudem soll nach der Empfehlung des Deutschen Baugerichtstages der Gesetzgeber vertragliche Vereinbarungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung durch Schaffung kostenmäßiger Anreize fördern. Es wurde an die Anbieterinstitutionen von ADR-Verfahren appelliert, eine einheitliche Adjudikations-Ordnung unter Berücksichtigung der AO-Bau-E / DBGT, SL-Bau und DIS-SchGO zu entwickeln.

» Empfehlungen des 3. Deutschen Baugerichtstages an den Gesetzgeber Arbeitskreis VII

 

10.05.2010

DIS veröffentlicht neue Adjudikations-Ordnung

Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat zum 1. Mai 2010 fünf neue Verfahrensordnungen veröffentlicht. Damit erweitert der ursprünglich auf Schiedsgerichtsbarkeit fokussierte Anbieter das Angebot nun auch um außergerichtliche Streitbeilegung. Anwender können zwischen verschiedenen Verfahren wählen: Mediation, Schiedsgutachten, Adjudikation und Dispute-Board-Verfahren. Alternativ kann aber auch die Konfliktmanagementordnung (DIS-KMO) vereinbart werden. Mit dieser wird durch einen Dritten ein Konfliktmanagementplan erarbeitet, so dass die Auswahl zwischen den einzelnen Verfahrensordnungen gelingt. An der Erarbeitung der Verfahrensordnung waren u.a. die Siemens-Anwälte Christian Stubbe und Volker Mahnken, sowie der international erfahrene Adjudicator Dr.-Ing. Helmut Köntges (IPM) beteiligt.

» DIS-Konfliktmanagementordnung (DIS-KMO)

» DIS-Mediationsordnung (DIS-MedO)

» DIS-Schiedsgutachtensordnung (DIS-SchGO)

» DIS-Gutachtensordnung (DIS-GO)

 

10.05.2010

Außergerichtliche Streitbeilegung im VOB/B-Bauvertrag zwingend zu vereinbaren

Der Palandt hat sich in der 69. Auflage 2010 (§ 307 Rn. 60) der in der Literatur vertretene Ansicht angeschlossen, wonach innerhalb eines VOB/B-Bauvertrages ein Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne von § 18 Nr. 3 VOB/B vereinbart werden muss, damit die Privilegierung der VOB/B erhalten bleibt. Demnach müssen Unternehmer zwingend ein ADR-Verfahren vereinbaren, um die Wirksamkeit einzelner VOB/B-Regelungen nicht zu gefährden.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

06.05.2010

Mediation: Internationaler Druck zwingt deutsche Firmen zum Umdenken

International ist die Mediation fester Bestandteil des Rechtssystems. In England kann der Richter dem Obsiegenden alle Kosten des Rechtsstreites auferlegen, wenn nicht vorher innerhalb eines Mediations-Verfahrens den Versuch einer Streitbeilegung unternommen wurde. Golfstaaten richten zurzeit Mediationszentren für Immobiliensachen ein. Das Bundesjustizministerium will die Gelegenheit bei der Umsetzung der Mediations-Richtlinie auch für Deutschland nutzen, Regeln für die innerstaatliche Mediation aufzustellen. Das staatliche Gewaltmonopol in Rechtssachen würde damit durch effiziente Formen der Streitbeilegung ergänzt. Im internationalen Vergleich hinkt Deutschland wegen fehlender Gesetze noch hinterher. „Besonders bei Juristen ist der Schulungsbedarf noch groß“, so Detlev Berning (Vorstand des Bundesverbands Mediation).

Quelle: FTD vom 13.04.2010

 

06.05.2010

Deutsche Bahn vereinbart Schlichtungsverfahren mit der Bauindustrie

Die DB Infrastruktur ProjektBau hat mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. eine Schlichtungsvereinbarung für alle aufkommenden Meinungsverschiedenheiten während der Ausführung von Bauarbeiten geschlossen. Demnach soll jede Partei den Eintritt von Verhandlungen fordern können, die zunächst unter der Möglichkeit der Hinzuziehung von externen Sachverständigen auf Projektleiterebene erfolgen soll. Erst danach soll binnen eines Monates eine weitere Verhandlungsrunde unter Hinzuziehung von Rechtberatern zulässig sein. Scheitert auch diese Verhandlungsrunde, soll binnen eines Montes auf Geschäftsleiterebene eine weitere Verhandlungsrunde durchgeführt werden. Scheitert die Lösung auch auf dieser Eskalationsstufe, können die Parteien ein Mediations- / Schlichtungsverfahren vereinbaren. Erst danach soll eine gerichtliche Auseinandersetzung möglich sein.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

06.05.2010

Baukonfliktmanagement jetzt auch im REM+CPM-Studiengang an der Bergischen Universität Wuppertal

Das Thema außergerichtliche Streitbeilegung wurde in diesem Jahr in den Studienplan des berufsbegleitenden Weiterbildungsmasters Real Estate Management and Construction Project Management aufgenommen. „Die Studierenden sollen neben den klassischen juristischen Auseinandersetzungsmöglicheiten auch alternative Streitlösungen kennen lernen, um damit ihren Handlungsspielraum zu erweitern“, sagte die Modulverantwortliche Prof. Dr. Streck. Aufgenommen wurden die Themen Schlichtung, Mediation, Schiedsverfahren sowie Adjudikation. Der Masterstudiengang Real Estate Management + Construction Project Management ist ein immobilienwirtschaftlicher berufsbegleitender Studiengang, also für alle interessant, die sich neben ihrer beruflichen Tätigkeit interdisziplinäres Wissen über den gesamten Lebenszyklus von Immobilien aneignen wollen. Der M.Sc. REM + CPM verschafft entscheidende Karrierevorteile.

» mehr auf www.rem-cpm.de

 

19.04.2010

Aufklärungspflicht der Architekten über Schlichtungsverfahren nach neuer DL-InfoV

Am 12.05.2010 tritt die neue Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung – DL-InfoV, Bundesgesetzblatt I Nr. 11 v. 17.03.2010, S. 267) in Kraft. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 DL-InfoV sind Architekten gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet über außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren der Architektenkammern Angaben, insbesondere zum Zugang zum Verfahren und zu den Voraussetzungen zu machen. Ein Verstoß gegen diese Pflicht beinhaltet eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu € 1.000,00 geahndet werden kann.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

18.04.2010

Neue DIS-Verfahrensordnung für Bau und Anlagenbau angekündigt

Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) wird voraussichtlich zum 1. Mai 2010 eine neue Verfahrensordnung für Bau und Anlagebaustreitigkeiten verabschieden. Diese besteht aus einer Konfliktmanagementordnung (DIS-KMO), welche als Clearing einen Konfliktmanagementplan zwischen den Parteien herbeiführen soll. Die Parteien können dann je nach Konflikt auf die Mediationsordnung (DIS-MedO), die Schiedsgutachtenordnung (DIS-SchGO) und die Adjudikationsordnung (DIS-AVO) zugreifen. Die Verfahrensordnungen wurden von renommierten Experten aus der Bauwirtschaft entworfen – unter ihnen Christian Stubbe (Ex-Siemens Legal), Dr. Helmut Köntges (IPM) und Volker Mahnken (Siemens Legal). Stubbe wird auch als Redner auf dem 3. Baugerichtstag erwartet.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

18.04.2010

NRW-Wirtschaftsministerin erweist Verband der Baumediatoren die Ehre

Hoher Besuch auf der DEUBAU Internationale Fachmesse, die vom 12. bis 16. Januar 2010 in Essen stattfand. NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben zeigte bei Ihrem Besuch des Verbandes der Baumediatoren e.V., die auf Einladung der Landesregierung auf dem Gemeinschaftsstand des Landes Nordrhein-Westfalen vertreten waren, großes Interesse am Thema Baumediation. Die Wirtschaftsministerin begrüßte in Ihrem Gespräch mit den Baumediatoren die schnelle Konfliktlösung als Vorteil für die Unternehmen und als Entlastung der Gerichte und äußerte die Hoffnung, dass die Mediation sich gerade in den oftmals komplizierten Baustreitigkeiten mehr und mehr durchsetzt.

» mehr auf www.fair-news.de

 

18.04.2010

Ausbildungsgang Immobilienmediator Deutsche Immobilien-Akademie

Die Deutsche Immobilien-Akademie (DIA) an der Universität Freiburg GmbH bietet erstmalig zum Juni die Ausbildung zum Immobilienmediator nach den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e.V. (BM) an. Im Rahmen der Ausbildung sollen Kenntnisse der Strukturen einer Mediation sowie ihre Abgrenzung gegen andere Verfahren und rechtliche Fragen vermittelt werden. Neben Grundprinzipien der Psychologie und Kommunikation sollen zahlreiche Gesprächs- und Interventionstechniken in Theorie und Praxis erlernt werden. Die Lehrbeauftragten kommen allerdings aus dem Familienrecht. Einen anderen Ansatz verfolgt insoweit der Verband der Baumediatoren (VdB), der nur Mediatoren mit guten Branchenkenntnissen zulässt.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

08.04.2010

Streitbeilegung in Australien ausgezeichnet

Im Rahmen des Wiener Moot-Court-Wettbewerbes wurden die australischen Regelungen für internationale Handelsschiedsgerichtsverfahren als Leitmodell ausgezeichnet. Nach Ansicht der Immobilien-Zeitung zeigen die Adjudikations-Ordnung für Baustreitigkeiten (AO-Bau) und die Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL-Bau), dass ADR-Regeln auch in Deutschland absolut „in“ seien.

Quelle: Immobilien-Zeitung

 

07.04.2010

Mediations-Preis 2010 - Preisträger stehen fest

Die Preisträger der von der Centrale für Mediation ausgelobten Mediations-Preise 2010 stehen fest. Nach einem intensiven Auswahlverfahren gab die renommierte, international besetzte preisverleihende Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Horst Eidenmüller, LMU München, die diesjährigen Preisträger bekannt.

» mehr auf www.werner-baurecht.de

 

06.04.2010

Bund-Länder-Arbeitsgruppe nimmt sich der außergerichtlichen Streitbeilegung an

Bundesministerium der Justiz (Quelle: BMJ)

Unter Federführung des Bundesministerium Justiz (BMJ) ist die Bund-Länder-Arbeitsgruppe für ein gesetzliches Bauvertragsrecht mit Vertretern aller am Bauvertrag Beteiligten eingerichtet worden. Es soll unter anderem geprüft werden, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf für eigenständige Regelungen für die außergerichtliche Streitbeilegung im Rahmen eines gesetzlichen Bauvertragsrechts besteht. Michael Werner (Bauindustrie) forderte die Einführung der gesetzlichen Adjudikation. Verhaltener hingegen äußerte sich Prof. Dr. Volkert Vorwerk (Bundesrechtsanwaltskammer): Man müsse erst einmal genau untersuchen, wo die Konfliktursachen lägen. VorsRiBGH, Prof. Dr. Rolf Kniffka (Präsident Deutscher Baugerichtstag) wies darauf hin, dass man dieses bereits im Baugerichtstag geklärt habe und betonte die Notwendigkeit das Thema zeitnah anzugehen.

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

02.04.2010

Lovells befasst sich mit Adjudication

Lovells Foyer (Quelle: Lovells)

Lovells hat mittlerweile zur 4. Veranstaltung "Breakfast Briefings Projektentwicklung", diesmal mit dem Thema "Alternative Konfliktlösung in Bau und Anlagenbau: Neue Wege durch Adjudication?", eingeladen. In der Veranstaltung sollen Strategien und Strukturen moderner Streitlösungsmechanismen für Bau- und Anlagenbauprojekte vorgestellt werden. Mit den Teilnehmern soll erörtert werden, in welchen Fällen diese eine Alternative zum klassischen Bauprozess darstellen können, und Erfahrungen austauschen. Besondere Aufmerksamkeit soll dem zurzeit viel diskutierten Thema Adjudication in nationalen und internationalen Großprojekten gewidmet werden. Neben rechtlichen Aspekten liegt das Augenmerk auch auf der technisch/kaufmännischen Sicht. Der Hamburger Litigator Dr. Martin P. Lögering war jüngst mit einem kritischen Beitrag zur schiedsgerichtlichen Lösung von Baustreitigkeiten in der ZfBR aufgefallen. Lovells hatte 2009 bereits den traditionellen Konfliktmanagement-Kongress an der Bucerius Law School in Hamburg gesponsert.“

Quelle: Redaktion Forum Baukonfliktmanagement

 

25.03.2010

Oberthür & Partner wickelt Hotelneubau erfolgreich mit AO-Bau ab

Die Hamburger Kanzlei Oberthür & Partner hat erfolgreich ein 45-Mio.-Hotelneubau mit der Adjudikations-Ordnung für Baustreitigkeiten AO-Bau (Alpha) abgewickelt. Die AO-Bau wurde im Planer und GU-Vertrag vereinbart. Von den insgesamt 63 registrierten Streitigkeiten mussten nur 14 durch den Adjudikator entschieden werden. Die übrigen Streitigkeiten wurden durch Mediation und im Verhandlungsweg beigelegt. Die Beteiligten konstatierten eine hohe Entscheidungsqualität und deutlich reduzierte Kosten. Es wurden spürbar weniger Nachträge aufgebaut und die Bauqualität deutlich verbessert. Zudem konnten durch die baubegleitende Lösung noch Budget-erhaltende Anpassungen durch den AN vorgenommen werden.

Quelle: Immobilien-Zeitung

 

26.02.2010

RICS: Erste grenzüberschreitende Adjudikation zwischen Großbritannien und Deutschland durchgeführt

Prof. Dr. Winfried Schwatlo

Prof. Dr. Winfried Schwatlo FRICS im ersten grenzüberschreitenden Schlichtungsfall zum Adjudikator ernannt

Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) in Großbritannien hat den ersten grenzüberschreitenden deutsch-englischen Immobilienkonflikt durch Adjudikation gelöst, bei dem Prof. Dr. Winfried Schwatlo FRICS zum Adjudikator ernannt worden war.

Die Adjudikation ist eine, in Großbritannien in der Immobilienwirtschaft weit verbreitete Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien, die im Streitfall eine zeiteffiziente, außergerichtliche Entscheidung herbeiführt. Dabei wird von einer im Vorfeld bestimmten Organisation, in diesem Fall von der RICS, ein Adjudikator ernannt, der hier binnen 28 Tagen eine Entscheidung fällt.

Schwatlo, Vorsitzender der RICS-Professional Group Dispute Resolution in Deutschland, kommentiert: „Dieses Verfahren wird in Deutschland bisher noch kaum angewendet. Durch die Kompetenz im Bereich Dispute Resolution ist die RICS auch in Deutschland prädestiniert, in diesem Bereich zusätzlich zur Business Mediation eine Führungsrolle einzunehmen. Wir arbeiten gegenwärtig an einer nationalen Version dieses Verfahrens, welches für die Immobilienwirtschaft – insbesondere bei der Durchführung von komplexen Großprojekten – große Vorteile bringt.“

Schwatlo wurde bei dem Verfahren von Thomas Wiegelmann FRICS aus Deutschland und Mark Entwistle FRICS aus Großbritannien unterstützt.

Quelle: JUVE 4/2010, S. 68

 

29.01.2010

Bauindustrie begrüßt neue Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)

Die Deutsche Gesellschaft für Baurecht (DGfB) und die Deutsche Beton- und Bautechnik Verein (DBV) haben eine neue "Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)" herausgegeben. Die SL Bau zielt auf die außergerichtliche Beilegung von Meinungsverschiedenheiten auf der Baustelle.

» mehr auf www.werner-baurecht.de

 

09.11.2009

Auftaktveranstaltung Bundesverband Mediation

Justizminister Heinz Georg Bamberger betonte auf der Auftaktveranstaltung des Bundesverbandes Mediation die Bedeutung der Mediation für den Rechtsfrieden in der Gesellschaft. "Bei der Mediation geht es um eine neue Kultur der Streitbeilegung, die mehr auf den Konsens setzt und bei der die streitenden Parteien in einen Dialog eintreten. Die Mediation ist das Mittel der Konfliktlösung für die Fälle, in denen es nicht nur um Ansprüche, juristische Positionen, rechtliche Problematiken geht, sondern auch um weitere andere Anliegen, Belange, Bedürfnisse der streitenden Beteiligten, die in Recht und Gesetz nicht immer abgebildet sind."

» mehr auf www.justiz.rlp.de

 

07.09.2009

Neues Buch: So funktioniert Mediation im Planen+Bauen

Anschaulich und praxisnah wird das Verfahren der Mediation und seine Durchführung in allen erdenklichen Konfliktkonstellationen beim Planen und Bauen aufgezeigt.

» mehr auf www.bayika.de

 

26.08.2009

Neue Broschüre der Kammer "Außergerichtliche Streitbeilegung"

Die Broschüre bietet einen Wegweiser zur Anwendung der möglichen Verfahren aus Sicht der Ingenieure.

» mehr auf www.bayika.de

 

06.07.2009

Mediation an allen Hamburger Amtsgerichten

Das Amtsgericht Hamburg bietet einen neuen Weg der Streitschlichtung. Nach erfolgreichem Abschluss eines Modellversuchs an zwei Stadtteilgerichten wird ab dem 01.07.2009 das Angebot der gerichtsinternen Mediation an allen Hamburger Amtsgerichten gelten.
Speziell hierfür ausgebildete Richterinnen und Richter bieten den Parteien bereits bei Gericht anhängiger Verfahren und ihren Anwälten ihre Unterstützung bei einer Konfliktlösung an, die ganz anderen Regeln folgt als der Gerichtsprozess.

» mehr auf www.rechtsportal.de

 

01.07.2009

Auf die sanfte Tour

"Auf die sanfte Tour" (pdf), so titelt JUVE Rechtsmarkt im Heft 07/09 den lesenswerten Beitrag über Konfliktmanagementsysteme in Unternehmen.

» mehr unter www.tenos.de

 

29.05.2009

Pilotprojekt "Gerichtsinterne Mediation in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit"

Am 1. Juni 2009 startet das Pilotprojekt "Mediation in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit". Damit soll es in geeigneten Fällen ermöglicht werden, anhängige Streitsachen alternativ zu den herkömmlichen Gerichtsentscheidungen im Wege der sogenannten Mediation zu lösen. Diese bislang vor allem in der Zivilgerichtsbarkeit angebotene Möglichkeit, wird nun - zunächst probeweise für 2 Jahre - auch in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten auf freiwilliger Basis und kostenfrei zur Verfügung gestellt.

» mehr auf www.vgh.bayern.de

 

18.02.2009

Bamberger: Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit - weiterer Service für die Bürgerinnnen und Bürger

Justizminister Heinz Georg Bamberger besuchte am Mittwoch das Verwaltungsgericht Koblenz. "Ich möchte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verwaltungsgerichts Koblenz für ihre engagierte und kompetente Arbeit danken. Die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Rheinland-Pfalz haben bundesweit die kürzesten Laufzeiten. Darauf können Sie sehr stolz sein", betonte Bamberger.

Recherche

Geben Sie hier einen Suchbegriff ein:

Newsletter abonnieren

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren kostenlosen wöchentlichen Newsletter mit News, Analysen, Entscheidungen u.v.m.

Baurecht
BauR 05/2012

Baurecht (BauR)

Heft 05/2012

» Inhaltsverzeichnis

 
Vergaberecht
VergabeR 3/2012

Vergaberecht (VergabeR)

Heft 3/2012

» Inhaltsverzeichnis

 
werner-baurecht.de Newsletter

Was gibt es Neues in Portal + Datenbank?

Der werner-baurecht.de-Newsletter informiert Sie
kostenlos und wöchentlich über neue Inhalte.

E-Mail:
  • Aktuelle News und Rechtsprechung
  • Expertenanalysen zu wichtigen Entscheidungen
  • Neues aus den Foren
  • Veranstaltungsankündigungen

... und vieles mehr