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Freitag, 23. 12. 2011 | Verbände & Kammern
Herr Sebastian Körber, MdB, baupolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, hat sich in einem Brief an die Bundesingenieurkammer zum Sachstand der HOAI-Novellierung geäußert.
Foto: © Wilm Ihlenfeld/Fotolia.com
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat Ende August dieses Jahres das Honorargutachten, im Rahmen einer nationalen Ausschreibung als Freihändige Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Anlässlich der Jahrestagung des AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Architekten und Ingenieure zur Fortschreibung der Honorarordnung e.V.) am 01.12.2011 wurde durch das BMWi bekannt gegeben, dass alle eingegangenen Angebote weit über der geschätzten Auftragssumme liegen. Das BMWi wird daher das laufende Verfahren aufheben und das Gutachten nochmals neu (EU-weit) ausschreiben. Die Beauftragung soll dann Mitte Februar 2012 erfolgen.
Die Gutachter sollen vier und acht Monate nach Beauftragung einen Zwischenbericht vorlegen. Alle zwei Monate sind mündliche Unterrichtungen des Auftraggebers geplant. Außerdem wird ein informeller Begleitkreis eingerichtet werden. Entsprechend der Untersuchungen des BMVBS wird dieser auf Auftraggeberseite Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen sowie auf Auftragnehmerseite Vertreter des AHO, der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer umfassen. Es ist geplant, dass der Begleitkreis zweimal während der Laufzeit des Gutachtens tagt. Um den Abschluss der Reform noch in dieser Legislaturperiode sicherzustellen, sollen die Ergebnisse des Honorargutachtens Ende Dezember 2012 vorliegen.
Der eigentliche Novellierungsprozess wird parallel zum Honorargutachten, mit der fachlichen Überarbeitung der materiellrechtlichen Vorschriften, z.B. der Allgemeinen Vorschriften, mit Jahresbeginn 2012 gestartet. Dabei wurde zugesagt, auch das BMVBS eng in die Abstimmungen einzubeziehen.
Die Anpassung der Schwellenwerte erfolgt per EU-Verordnung in einem Turnus von zwei Jahren. Den Schwellenwerten liegen sogenannte Sonderziehungsrechte zugrunde, die vom Euro-Kurs abhängen. Mit der EU-Verordnung Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30.11. 2011 wurden die Schwellenwerte für Lieferungen und Leistungen (einschließlich Planungsleistungen) von 193.000 Euro auf 200.000 Euro angehoben. Für Aufträge der obersten und oberen Bundesbehörden wurden die Schwellenwerte von 125.000 Euro auf 130.000 Euro angehoben. Bis zur Umsetzung der Verordnung in nationales Recht durch die Änderung der Vergabeverordnung, die voraussichtlich im Februar 2012 durch den Bundesrat beschlossen wird, gelten die niedrigeren Schwellenwerte weiter.
Herr Sebastian Körber sichert zu, neben der wichtigen inhaltlichen Ausgestaltung insbesondere darauf zu achten, dass der Zeitplan zur Umsetzung und dem Inkrafttreten der 7. HOAI-Novelle auch eingehalten wird.
Quelle: Bayerische Ingenieurkammer-Bau
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